Ausschreibung 1374027: 01527_Sicherheitsdelegierter
Publiziert am: 13. November 2023
BLS AG
Der Sicherheitsdelegierte (SD) wird von der Sicherheitsleitung (SL) eingesetzt. Dem SD werden Teilaufgaben/-kompetenzen oder die gesamten Aufgaben/Kompetenzen der SL übertragen. Ein SD hat daher die gleiche Ausbildung wie die SL. Die SL behält jedoch uneingeschränkt die volle Verantwortung. Der SD verantwortet nur sein Handeln nach bestem Wissen und Gewissen. Hauptaufgabe: Die SL trifft Anordnungen für einen sicheren Schutz des gesamten Personals vor den Gefährdungen des Bahnbetriebs und des Bahnbetriebs vor den Gefährdungen durch Arbeiten.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Schienennetz der BLS Netz AG |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
13. November 2023 | Publikationsdatum | |
13. November 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
23. Januar 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
4. Dezember 2023 | Frist für Fragen | Die Fragen werden bis zum 11.12.2023 beantwortet. |
23. Januar 2024 | Abgabetermin 16:00 | None |
25. Januar 2024 | Offertöffnung | None |
1. April 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
30 | PRICE | Angebotspreis |
35 | QUALITY | Erfahrungen, Kenntnisse, Verfügbarkeit |
35 | QUALITY | Persönliches Interview |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
EK 1.1 Hinreichende Betriebshaftpflichtversicherung
Der Anbieter verfügt über eine Haftpflichtversicherung (bzw. bestätigt diese im Zuschlagsfall ab-zuschliessen) in der Höhe von CHF 10 Mio. je Schadenfall und Jahr für Personen- und Sach- und daraus entstehende Vermögensschäden. Er bestätigt diese während der gesamten Vertragsdauer aufrechtzuerhalten.
EK 1.2 Mehrwertsteuer (MwSt)
Der Auftragnehmer ist in der Schweiz bezüglich Mehrwertsteuerabgaben registriert.
EK 1.3 Verhaltenskodex
Der Anbieter bestätigt, den BLS Verhaltenskodex für Lieferanten zu erfüllen.
EK 2.1 Sprache
Die angebotene Schlüsselperson verfügt über gute Deutschkenntnisse in Schrift und Sprache (mind. Niveau C1).
EK 2.2 Arbeitspensum
Der Anbieter bestätigt, dass die angebotene Schlüsselperson für das geforderte Arbeitspensum von 100% zur Verfügung steht.
EK 2.3 Ausbildung
Die angebotene Schlüsselperson verfügt über die in Dokument 5.1_Stellenbeschrieb Sicherheitsdelegierter geforderten Ausbildungen oder bestätigt, diese bis zum Mandatsbeginn abgeschlossen zu haben.
EK 2.4 Unternehmerangaben & Selbstdeklaration
Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.
EK 2.5 Bewilligung Personalverleih
Vorhandensein einer gemäss Vertragsentwurf Dokument Nr. 2.1 gültigen Bewilligung zum Personalverleih in der Schweiz resp. Bestätigung über Bewilligungsfreiheit.
Personalverleih vom Ausland in die Schweiz ist gemäss Art. 12 Abs. 2 des AVG nicht gestattet.
EK 3.1 Referenzen als Sicherheits-Chef / Sicherheitsleiter / Sicherheitsdelegierter / Sicherheitswärter im Gleisbereich
Angabe von 2 Referenzobjekten (in den letzten 5 Jahren) im Bahn-Infrastrukturbereich bei denen eine der verlangten Funktionen ausgeführt wurde.
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
Zusätzliche Informationen
keine
Die BLS akzeptiert keine AGB des Anbieters. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen der BLS AG
Es werden keine kommerziellen Verhandlungen geführt.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständigen Organe. Gemäss Art. 30 VöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen wird, keine auf welchem Rechtsmittel auch immer beruhende Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.
Simap
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Genfergasse 11
3001 Bern
Telefon: 0583272727
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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