Wettbewerb 1373927: (b24004) Zollikofen, Projektww. Arealvision, Neubau Prod.- + Lagergeb.
Publiziert am: 20. März 2024
Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Am nordöstlichen Rand von Zollikofen soll auf dem ehemaligen Industrieareal Meielen Nord eine Arealvision aufgezeigt werden, welche die Baubedürfnisse der nächsten Jahrzehnte sowie Vorschläge für qualitätsvolle Aussenräume enthält. Ziel ist es, das Areal selbst, wie auch die umliegenden Quartiere mit den vorgeschlagenen Massnahmen aufzuwerten. Es ist die Absicht der Ausloberin, diese Arealvision entsprechend den angemeldeten Baubedürfnissen während der nächsten Jahrzehnten zu realisieren.
Im Weiteren soll der erste Baustein dieser Arealvision als konkreter Projektvorschlag aufgezeigt werden. Aufbauend auf den Grundmauern eines bestehenden Lagergebäudes soll ein Ersatzneubau geplant werden, welcher die Anforderungen an die Nutzbarkeit und Flexibilität eines modernen Produktions- und Lagergebäudes erfüllt und gleichzeitig die heute aktuellen, umfassenden Anforderungen an das Bauen nach ökologischen und energieschonenden Grundsätzen in vorbildlicher Weise exemplarisch umsetzt.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Wettbewerb |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | 2 Monate, 1 Woche |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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20. März 2024 | Publikationsdatum | |
12. Juli 2024 | Abgabetermin 23:55 |
Informationen
Sind zugelassen
Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter
Barbara Suter, Dipl. Architektin ETH, Stv. Leiterin Projektmanagement BBL (Vorsitz)
Astrid Staufer, Dipl. Architektin ETH SIA BSA, Frauenfeld
Malte Kloes, MSc Arch ETH, Zürich
Christoph Schubert, Dipl. Ing. Landschaftsarchitekt HTL BSLA, Zürich
Daniel Schürer, Dipl. Architekt ETH SIA, Zürich (Ersatz)
Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter
Zarina Mehmedagic, Projektentwicklerin Immobilienmanagement BBL
Thomas Nyffenegger, Nutzervertreter, Logistikbasis der Armee LBA
Daniel Bichsel, Gemeindepräsident Zollikofen
Roger Perren, Stv. Nutzervertreter, Logistikbasis der Armee LBA (Ersatz)
Expertinnen und Experten mit beratender Stimme (Beizug von weiteren Personen nach Bedarf)
Marco Cavelti, Ressortleiter Immobilienmanagement BBL
André Speck, Projektleiter Projektmanagement BBL
Beat Nyffenegger, Objektverantwortlicher Objektmanagement BBL
Sabine Breitenstein, Bauverwalterin Zollikofen
Heinz Etter, Dipl. Energieingenieur HTL NDS, Neukom Engineering, Adliswil
Fred Baumeyer, Dipl. Bauingenieur TU, Basler&Hofmann, Zürich
Jörg Lamster, Dipl. Ing. Architektur und Städtebau TH SIA, MAS Wirtschaftsingenieur Durable GmbH
Benjamin Stadler, MSc Geografie, Verkehrsingenieur SVI, Kontextplan, Bern
Sara Müller, MAS Bauökonomin, Büro für Bauökonomie, Luzern
Das Beurteilungsgremium behält sich vor, bei Bedarf weitere Experten beizuziehen (z.B. Brandschutzplaner).
Dem Preisgericht steht eine Gesamtpreissumme von CHF 250'000.- exkl. MwSt. zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf eine feste Entschädigung. Die verschiedenen Auszahlungen sind nicht Bestandteil des späteren Honorars.
Es werden 5 bis 8 Preise vergeben.
Das Preisgericht kann beschliessen, dass Wettbewerbsbeiträge, die in wesentlichen Punkten von den Programmbestimmungen abweichen, angekauft und rangiert werden. Bei Einstimmigkeit hat das Preisgericht ferner die Möglichkeit, einen angekauften Wettbewerbsbeitrag im ersten Rang zur Weiterbearbeitung zu empfehlen.
Für allfällige Ankäufe stehen maximal 40% der Gesamtpreissumme zur Verfügung.
Keine
Verbindlichkeitserklärung
Das Wettbewerbsprogramm und die Fragenbeantwortung sind für die Auftraggeberin, die Teilnehmenden und das Preisgericht verbindlich. Mit der Abgabe eines Projektvorschlags anerkennen die Teilnehmenden die Bestimmungen dieses Verfahrens und alle Entscheidungen des Preisgerichts, auch in Ermessensfragen.
Urheberrecht
Das Urheberrecht verbleibt bei der Verfasserschaft. Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Wettbewerbsarbeiten gehen ins Eigentum der Auftraggeberin über. Eine Publikation der Projekte durch die Auftraggeberin erfolgt unter vollständiger Angabe der Autorenschaft, ein spezielles Einverständnis ist nicht erforderlich. Publikationen von Wettbewerbsbeiträgen durch ihre Verfasserschaft bedürfen keiner Genehmigung durch die Auftraggeberin.
Weitere Bestimmungen
Die Wettbewerbsteilnehmenden sind nicht befugt, die von der Auftraggeberin bereitgestellten Daten und Unterlagen für einen anderen als den vorgenannten Zweck zu gebrauchen oder sie Dritten in irgendeiner Form zugänglich zu machen.
Besichtigung
Es findet keine begleitete Begehung des Areals statt. Das Areal kann jederzeit besichtigt werden. Dabei dürfen die Gebäude nicht betreten werden und dem Werkverkehr ist Beachtung zu schenken. Die Verantwortung liegt bei den Teilnehmenden.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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