Abbruch 1367201: 100054, N02/N14 Gesamtsystem Bypass Luzern, BHU + eOBL BSA, SIA 41-53
Publiziert am: 4. Oktober 2023
Bundesamt für Strassen ASTRA
N02/N14 Gesamtsystem Bypass Luzern und N02 EP Arsenal–Hergiswil; beinhaltend alle Betriebs- und Sicherheitsanlagen (BSA), gegliedert in: Hauptleistungen des Mandats: Für den detaillierten Leistungsbeschrieb siehe Pflichtenhefte in den Submissionsunterlagen.
(TP 1) Ausbau Nord mit Neubau 3. Röhre Tunnel Rathausen, Instandsetzung bestehende Röhren und Erneuerung Abschnitt N02 AS Rothenburg–VZ Rotsee–N14 AS Buchrain;
(TP 2/3) Neubau Tunnel Bypass, Instandsetzung bestehende Tunnels Reussport/Sonnenberg und Stadtanschluss;
(EP ARHE) Instandsetzung Abschnitt N02 AS Luzern/Kriens–N02 AS Hergiswil und Erneuerung bestehende Tunnels Schlund/Spier.
Allg. Unterstützung (BHU BSA) und technische Fachleitung (eOBL BSA) bei der Erarbeitung der Projektgrundlagen, im Beschaffungswesen und in der Realisierung, beim Leistungs- /Termin- und Kosten-Controlling, beim projektbezogenen Qualitätsmang., der Koordination mit PV, UN, Betrieb und Dritten resp. bei Information und Kommunikation.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
Tags: |
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Eignung, Zuschlag, Bedingungen
kein Angebot erhalten
Im offenen Verfahren (Ausschreibung vom 27.07.2023) sind keine Angebote eingegangen. Die Ausschreibung wird abgebrochen und freihändig, gemäss Art. 21 Abs. 21 lit. a BöB, vergeben.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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