Zuschlag 1366945: Planer SIA 32-53 für 380-kV-Ltg. Bonaduz - Sils i.D. (GR), Ersatz Vöge

Publiziert am: 29. September 2023

Swissgrid AG

Die Anbieterin hat bei den qualitativen Kriterien einen hohen Wert und ein attraktives Angebot eingereicht.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
  • 71500000: Dienstleistungen im Bauwesen
  • 71320000: Planungsleistungen im Bauwesen
  • 71700000: Kontroll- und Überwachungsleistungen
  • 71330000: Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
  • 71350000: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
  • 71600000: Technische Tests, Analysen und Beratung
  • 71310000: Technische Beratung und Konstruktionsberatung
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 ZK1 - Preis
35 ZK2 - Auftrags- und Risikoanalyse
30 ZK3 - Schlüsselpersonen
5% ZK4 - Nachhaltigkeitsbestrebungen

Das vorteilhafteste Angebot (mit der höchsten Gesamtpunktzahl) erhält den Zuschlag.

Berücksichtigte Anbieter

Bouygues E&S EnerTrans SA, Prilly
CHF 893,684

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 26.07.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 65 Tage

Datum des Zuschlags:

29.09.2023


Anzahl Angebote:

1


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Swissgrid AG
Bleichemattstrasse 31
5001 Aarau
Telefon: +41585803205
E-Mail-Adresse:  
senay.atli@swissgrid.ch