Ausschreibung 1365261: ELP_BKP298.5_Logistikleistungen
Publiziert am: 22. September 2023
Flughafen Zürich AG
Das Projekt ELP verlangt den Einsatz eines zentral verantwortlichen, koordinierenden Baulogistikers (BauLOG). Leistungen werden phasenabhängig erbracht – von der Gewährleistung einer zuverlässigen Zutrittskontrolle, Einweisen der Fahrzeuge und situative Unterstützung des Logistikprozesses bis hin zu einer vollumfänglichen Erbringung baulogistischer Leistungen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Flughafen Zürich |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
22. September 2023 | Publikationsdatum | |
22. September 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
3. November 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
12. Oktober 2023 | Frist für Fragen | None |
10. November 2023 | Abgabetermin 10:00 | Das vollständige, unterzeichnete Angebot ist im verschlossenen Couvert, deutlich mit dem Stichwort "BKP 298.5 Logistik ELP Flughafen" zu vermerken. |
13. November 2023 | Offertöffnung | Das vollständige, unterzeichnete Angebot ist im verschlossenen Couvert, deutlich mit dem Stichwort "BKP 298.5 Logistik ELP Flughafen" zu vermerken. |
1. April 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
60 | PRICE | Preis |
10 | QUALITY | Schlüsselpersonen, Erfahrung, Referenzen |
15 | QUALITY | Qualität Firmenreferenzen |
15 | QUALITY | Qualität Angebot und Auftragsverständnis |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es findet am 06.10.2023, 10:00 Uhr eine obligatorische Projektorientierung / Begehung vor Ort statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Postfach
8058 Zürich
Telefon: +41 43 816 75 75
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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