Ausschreibung 1363287: 1480-Gesamtplaner Bau Moesliviadukt Grenchen
Publiziert am: 12. Januar 2024
BLS Netz AG
Der Gesamtleiter Bau ist zuständig für die Ingenieurbearbeitung eines Projektes (ab Vorprojekt bis und mit Inbetriebnahme), welches alle notwendigen Erneuerungsmassnahmen im Detail festlegt und umsetzt. Weiter erbringt der Gesamtleiter Bau die erforderlichen Leistungen als Umweltplaner (exkl. Umweltbaubegleitung). Der detaillierte Leistungsbeschrieb kann dem Dokument 3.1 im Kapitel 4 und 5 entnommen werden.
Der Auftrag umfasst Teilphasen 31-53 gemäss Art. 3.2 Ordnung SIA 103/2020:
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Grenchen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
12. Januar 2024 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
2. Februar 2024 | Frist für Fragen | Die Fragen werden via simap-Forum bis zum 09.02.2024 beantwortet. |
7. März 2024 | Abgabetermin 00:00 | Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Für die Zusendung mittels Post oder Kurier (muss mittels Trackingfunktion rückverfolgbar sein) ist der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ohne weitere Beurteilung vom Wettbewerb ausgeschlossen und ungeöffnet retourniert. Eine persönliche Abgabe der Angebote bei der BLS ist nicht erlaubt. |
12. März 2024 | Offertöffnung | Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Für die Zusendung mittels Post oder Kurier (muss mittels Trackingfunktion rückverfolgbar sein) ist der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ohne weitere Beurteilung vom Wettbewerb ausgeschlossen und ungeöffnet retourniert. Eine persönliche Abgabe der Angebote bei der BLS ist nicht erlaubt. |
1. Mai 2024 | Geplanter Projektstart | |
30. Juni 2028 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
25 | PRICE | Gesamte Wirtschaftlichkeit |
50 | QUALITY | Lösungskonzept |
20 | QUALITY | Organisation und Schlüsselpersonen |
5 | QUALITY | Plausibilität Angebot |
Zulassungsbedingungen
gemäss Dokument «1.1 Verfahrensbestimmungen»
EK 1Wirtschaftliche und finanzielle Eignung
EK 1.1Umsatz
Das durchschnittliche jährliche Auftragsvolumen der vorliegenden Ausschreibung ist nicht grösser als 30% des durchschnittlichen Jahresumsatzes der Anbieterin der letzten 3 Jahre. Angabe ohne Subunternehmer..
EK 1.2Hinreichende Berufshaftpflichtversicherung
Die Anbieterin verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung (bzw. bestätigt im Zuschlagsfall diese abzuschliessen) in Höhe von mind. CHF 20 Mio. je Schadenfall und Jahr für Personen- und Sachschäden und daraus folgende Vermögensschäden inkl. Schadenverhütungskosten, davon CHF 5 Mio. als Sublimite für Schäden und Mängel an Bauten und Anlagen inkl. reine Vermögensschäden.
Er bestätigt diese während der gesamten Vertragsdauer (inkl. Gewährleistungsfrist) aufrechtzuerhalten.
EK 2Erfahrung / Fachkompetenz
EK 2.1Referenzen
Angabe von zwei vergleichbaren Referenzobjekten in den letzten 15 Jahren. Die beiden Referenzen müssen kumulativ die folgenden
Punkte erfüllen:
•Projektvolumen (Baukosten) mind. 1 Mio. CHF, mit abgeschlossener Realisierung (Phase 52).
•Neubau Brücke in Stahl- resp. als Stahl-Beton Verbundkonstruktion.
•Instandstellung eines Brücken- resp. Stützbauwerks in Naturstein.
•Zusammenarbeit mit Denkmalschutzbehörden.
EK 2.2Referenz (unter Bahnbetrieb)
Angaben eines Referenzobjekts des konstruktiven Ingenieurbaus in den letzten 15 Jahren mit «Bauen unter Bahnbetrieb» mit abgeschlossener Realisierung (Phase 52).
EK 3Weitere Eignungskriterien
EK 3.1Qualitätsmanagementsystem
Die Anbieterin verfügt über ein unternehmensbezogenes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 oder vergleichbar
ZPV
ZPV 1.1Teilnahme an der obligatorischen Begehung
Die federführende Firma (Vertragspartner / Bietergemeinschaft) hat an der obligatorischen Begehung am 26.01.2024 teilgenommen.
ZPV 1.2Unternehmerangaben & Selbstdeklaration
Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.
Bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular durch jede Partnerin auszufüllen.
ZPV 1.3Technische Kompatibilität der IT-Systeme
Die Anbieterin ist in der Lage, Pläne in den beschriebenen Formaten bzw. Dokumente mit den aufgeführten technischen Hilfsmitteln zu erstellen und an den Auftraggeber abzugeben.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Die BLS akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen der BLS AG
Es findet eine Begehung am 26.01.2024 vor Ort statt. Detaillierte Informationen dazu, sind im Dokument «1.1 Verfahrensbestimmungen» zu finden. Die Teilnahme an der Begehung ist für den Hauptunternehmer resp. für die federführende Firma der ARGE obligatorisch. Weitere Besuche in der Bahngefahrenzone sind untersagt.
Die vor Ort angegebenen Rahmenbedingungen sind bei der Erstellung von Angeboten zu berücksichtigen.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe.
Gemäss Art. 43 BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen.
Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen wird, keine auf welchen Rechtsmitteln auch immer beruhenden Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Genfergasse 11
3001 Bern
Telefon: +41 58 327 31 32
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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