Berichtigung 1363127: 45546 Totalunternehmerleistungen Holzmodulbau (Rahmenvertrag)
Publiziert am: 14. September 2023
Baudirektion Kanton Zürich
An diversen Schulen der Sekundarstufe II muss zur Deckung des temporären Flächendefizites provisorischer Schulraum geschaffen werden. Der Kanton Zürich, vertreten durch das Hochbauamt (HBA), plant zur Deckung des Bedarfs in den nächsten 10 Jahren mindestens zwei bis maximal drei neue Provisorium-Standorte. Diese ersten zwei Schulprovisorien sind auf je 650 Schülerinnen und Schüler ausgelegt und umfassen sämtliche für den Unterricht erforderlichen Räume und Anlagen inkl. Sportbauten und Aussenanlagen. Die Hochbauten sollen nach dem Einsatz am ersten Standort an ein bis zwei weiteren Standorten weiterverwendet werden. Zudem können kleinere provisorische Schulanlagen (Überbrückung von Gesamtinstandsetzungsprojekten an bestehenden Schulanlagen oder provisorischen Erweiterungen) in der erwähnten Laufzeit von 10 Jahren umgesetzt werden. Die Provisorien sind in Holzmodulbauweise (Schulgebäude) resp. Holzmodul-/Holzelementbauweise (Sportbauten) auszuführen. Das HBA möchte für die Planung und Realisierung für die erforderlichen Schulprovisorien mittels Rahmenvertrag eine geeignete Totalunternehmung beauftragen. Die Beschaffung wird mittels einer funktionalen Ausschreibung erfolgen, welche voraussichtlich am 2. Oktober 2023 auf simap.ch publiziert wird. Gestützt auf den Rahmenvertrag kann der Auftraggeber während einer Laufzeit von 10 Jahren die Einzelverträge bis auf eine maximale Gesamtsumme von 165 Mio. Franken abschliessen. Für die Ausschreibung werden die Bausysteme und die wesentlichen Konstruktionsvorgaben bestimmt. Es wird eine beschränkt freie Systemwahl unter Einhaltung der in der Ausschreibung definierten übergeordneten Vorgaben zugelassen (Bestimmung der sichtbaren Oberflächen und offene Systemwahl der unsichtbaren Konstruktion unter Einhaltung der übergeordneten Anforderungen – Brandschutz, Schallschutz, Energie…). Ein Vorschlag wird aber in der Submission angegeben. Minergie-A-Eco wird als Planungsvorgabe definiert. Eine Ausnahme wird die Anforderung an die Luftdichtigkeit sein (nur gemäss Minergie Standard). Das heisst, dass die Zertifizierung nach Minergie-Eco erfolgen wird. Auf eine SNBS-Zertifizierung wird aufgrund standortspezifischer Kriterien verzichtet.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Berichtigung |
Sprache: | de |
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