Abbruch 1362657: N03 MP-090069, EP Rheinfeld.– Frick, PV/BL BSA SABA & Verfahrensingeur

Publiziert am: 14. September 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA

Ziel des EP Rheinfelden – Frick ist die Instandsetzung der Nationalstrasse zwischen Rheinfelden-Ost und Frick. Das Projekt umfasst die Instandsetzung des Trassees, der Kunstbauten, der Stützbauwerke, der BSA, des Entwässerungssystems und den Bau von SABA. Bei Rheinfelden muss eine Senkungsmulde stabilisiert werden. Im Bereich der Gemeinden Stein und Münchwilen soll eine Lärmschutzwand erweitert werden. Zwischen Rheinfelden-Ost und Eiken wird eine GHGW errichtet.
Gegenstand der vorliegenden Beschaffung sind die Leistungen des «Projektverfasser BSA» sowie des «Verfahrensingenieurs» für die SABA für die Phasen «Massnahmenprojekt/Detailprojekt», «Ausschreibung, Offertvergleich», «Vergabeantrag», «Unterlagen für die Ausführung», «Bau», «Inbetriebnahme und Abschluss» sowie «Dokumentation des ausgeführten Werks».
Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Abbruch
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Eignung, Zuschlag, Bedingungen


Ausschreibung vom:
22. Mai 2023

Offizielles Publikationsorgan:
Simap

Reasons:

Bemerkung:

Das Vergabeverfahren wird abgebrochen, weil kein Angebot die technischen Spezifikationen oder die weiteren Anforderungen erfüllt (Art. 43 Abs. 1 Bst. b).


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
zofingen@astra.admin.ch