Wettbewerb 1362581: INL/ODI_83116_298_Kesselhaus_Letten_Einbau_Schulschwimmanlage
Publiziert am: 22. September 2023
Stadt Zürich
Aufgabe (Generalplanungsleistungen): Um den Bedarf an Wasserflächen für den obligatorischen Schwimmunterricht im Schulkreis Waidberg zu decken, soll im ehemaligen Kesselhaus des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz) an der Wasserwerkstrasse 107 eine Schulschwimmanlage (SSA) eingebaut werden. Das ehemalige Kesselhaus wird nicht mehr für die Erfüllung des Versorgungsauftrags des ewz benötigt und wurde ins Verwaltungsvermögen von Immobilien Stadt Zürich (IMMO) übertragen. Die Liegenschaft liegt rechtsufrig an der Limmat und ist im Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung aufgeführt. Die SSA wird in erster Linie den umliegenden Schulen dienen. Neben der Wasserfläche gehören ein Aufsichtsraum, sowie Garderoben und Nebenräume zum Raumprogramm. Die Schulschwimmhalle verfügt zudem über ein Lernschwimmbecken, welches mit einem Hubboden auszustatten ist. Das Ziel besteht darin, eine Schulschwimmanlage mittels Haus-in-Haus Lösung reversibel in die inventarisierte Liegenschaft an der Wasserwerkstrasse 107 einzubauen. Anonymer einstufiger, selektiver Projektwettbewerb für Generalplanende. Für den Wettbewerb sind die Disziplinen Generalplanung, Architektur und Landschaftsarchitektur vorgeschrieben. Es ist beabsichtigt, vorbehaltlich der Kreditgenehmigung, das Siegerteam mit der weiteren Projektbearbeitung zu beauftragen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Wettbewerb |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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22. September 2023 | Publikationsdatum | |
17. Oktober 2023 | Abgabetermin 16:00 |
Informationen
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Weiter werden zwei Ersatzteams nominiert, die im Falle einer Absage in der nominierten Reihenfolge angefragt werden.
Anonymer, einstufiger, selektiver Projektwettbewerb für Generalplanungsleistungen.
Der Entscheid über die Auftragserteilung zur Weiterbearbeitung der Bauaufgabe liegt bei der Auftraggeberin. Sie beabsichtigt, vorbehältlich der Kreditgenehmigung, die weitere Projektbearbeitung entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts an das Siegerteam gemäss § 10 Abs. 1 lit. i SVO zu vergeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere gleichartige Aufträge zu diesem Projekt gemäss § 10 Abs. 1 lit. g SVO freihändig zu vergeben.
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Diese Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angeforderte Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Postfach
8021 Zürich
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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