Zuschlag 1360213: Konzession Bereitstellung Fernwärme
Publiziert am: 1. September 2023
Stadt Rapperswil-Jona
Freihändige Vergabe, gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. c IVöB. Die Gemeinden haben aufgrund ihres öffentlichen Interesses zur Reduktion der CO2-Emissionen raschen Handlungsbedarf für das Eingehen von Kooperationen im Bereich der Wärmeversorgung. EZL AG verfügt bereits über eine Konzession für ein Anergienetz in Rapperswil-Jona und plant nun den Bau eines Transportnetzes ab der KEZO in Hinwil für die Abnahme und Verteilung der Wärme in Richtung Süden. Die KEZO gibt die aus der KVA entstehende Wärme an Versorger ab, die KEZO- Verbandsgemeinden versorgen. EZL gewährleistet nicht nur die Abnahme der Wärme ab der KEZO mittels Transportleitung, sondern auch den Bau der entsprechenden Verteilnetze in den Gemeinden, soweit die Gemeinden diese nicht selbst realisieren. Neben Rapperswil-Jona SG planen insbesondere die Gemeinden Dürnten, Rüti und Bubikon zusammen mit EZL ein gemeinsames Projekt. Angesichts dieser Rahmenbedingungen sowie aus zeitlichen Gründen erweist sich die EZL AG als einzige Anbieterin in der Lage, die entsprechenden Leistungen zu erbringen. Angemessene Alternativen sind nicht ersichtlich.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
28.08.2023
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Gegen diese Verfügung kann innert zwanzig Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen, Webergasse 8, 9001 St. Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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