Zuschlag 1360137: 978 Alpine PV-Anlage Val Nandro Solar
Publiziert am: 31. August 2023
Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz)
Gemäss § 10 Abs. 1 lit. d Submissionsverordnung (SVO, LS 720.11) kann ein Auftrag unabhängig vom Auftragswert direkt vergeben werden, wenn aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse die Beschaffung so dringlich wird, dass kein offenes, selektives oder Einladungsverfahren durchgeführt werden kann.
Das eidgenössische Parlament hat in der Herbstsession 2022 mit den dringlichen Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter und der damit verbundenen Änderung des Energiegesetzes (EnG, SR 730.0) mit der Übergangsbestimmung in Art. 71a EnG die Voraussetzungen für den raschen Zubau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-Anlagen) mit hoher Winterproduktion geschaffen. Der Anspruch auf ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren und auf zusätzliche Fördermittel gilt dabei bis Ende 2025 oder bis zu einer Gesamtjahresproduktion durch PV-Anlagen im Umfang von zwei Terawattstunden.
Vorliegend handelt es sich um ein PV-Grossanlagen-Projekt i.S.v. Art. 71a Abs. 2 EnG (jährliche Mindestproduktion von 10 GWh und Stromproduktion vom 1. Oktober−31. März (Winterhalbjahr) mindestens 500 kWh pro 1 kW installierter Leistung). Der vom Bundesrat vorgegebene Zeitrahmen zwingt zur freihändigen Vergabe, damit zeitgerecht die Baueingaben eingereicht werden können (vgl. Art. 71a Abs. 4 und 6 EnG). Gesuche müssen bis spätestens am 31. Dezember 2025 öffentlich aufgelegt werden. Zudem müssen Anlagen bis zu diesem Zeitpunkt mindestens teilweise Elektrizität in Stromnetz einspeisen, damit sie vom Bund eine Einmalvergütung in der Höhe von maximal 60 Prozent der Investitionskosten erhalten. Die Dringlichkeit dieser freihändigen Vergabe ist somit mit der Einhaltung der genannten Fristen und damit mit Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter begründet.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
31.08.2023
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Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Gemäss Verfügung vom Departement der Industriellen Betriebe der Stadt Zürich vom 21. August 2023
Tramstrasse 35
CH-8050 Zürich
Telefon: +41(0) 58 319 45 38
E-Mail-Adresse:
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