Zuschlag 1359033: (b23027) Kinshasa, Sanierung der Schweizer Botschaft / BKP 291
Publiziert am: 30. August 2023
Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Die Zuschlagsempfängerin hat die höchste Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten erzielt. Ausschlaggebend für den Zuschlag ist die sehr gute Auftragsanalyse sowie eine sehr gute Referenz der Schlüsselperson. Zusätzlich überzeugt das Angebot durch ein attraktives Preisangebot.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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20% | ZK1 Preis – Honorarangebot |
20% | ZK2 Organisation des Anbieters |
30% | ZK3 Schlüsselperson |
30% | ZK4 Auftragsanalyse / Nachhaltigkeit |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
28.08.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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