Ausschreibung 1358841: P19AA100, Programmunterstützung, 558
Publiziert am: 25. August 2023
Flughafen Zürich AG
Die Flughafen Zürich AG (FZAG) plant die Weiterentwicklung ihrer Kerninfrastruktur am «Flughafenkopf», wozu insbesondere der Ersatzneubau des Dock A gehört. Dieses Projekt und die weiteren damit verbundenen Bauprojekte werden im «Programm Entwicklung Flughafenkopf» (Programm EFHK) zusammengefasst.
Im Konzept für das projektbezogene Qualitätsmanagement im Programm EFHK (PQM-Konzept EFHK) wird das Vorgehen beim Risikomanagement auf der Programmebene – dazu gehören Anforderungs-, Bauprojekt- und Betriebsmanagement – und bei den einzelnen Bauprojekten definiert.
Die ausgeschriebene «Stabstelle PQM» übernimmt die PQM-Verantwortung auf der Programmebene und führt das Risikomanagement für das Programm EFHK.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Flughafen Zürich |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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25. August 2023 | Publikationsdatum | |
25. August 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
2. Oktober 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
8. September 2023 | Frist für Fragen | Fragen sind schriftlich per E-Mail an folgende Kontaktstelle zu richten: anigna.locher@zurich-airport.com |
3. Oktober 2023 | Abgabetermin 15:00 | Das vollständige unterzeichnete Angebot ist im verschlossenen Couvert deutlich mit dem Stichwort ‘EFHK Stabstelle PQM / nicht öffnen’ einzureichen. |
4. Oktober 2023 | Offertöffnung | Das vollständige unterzeichnete Angebot ist im verschlossenen Couvert deutlich mit dem Stichwort ‘EFHK Stabstelle PQM / nicht öffnen’ einzureichen. |
1. Januar 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2028 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es gelten die allgemeinen Bedingungen der Flughafen Zürich AG.
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Postfach
8058 Zürich-Flughafen
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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