Ausschreibung 1356635: Olten Hammer Substanzerhalt Generalplaner Phasen 32-53

Publiziert am: 31. August 2023

Schweizerische Bundesbahnen

Im Teilprojekt «Olten Hammer Substanzerhalt» (SBB) sollen verschiedene anstehende Substanzerhaltungsmassnahmen in einem Multiprojekt gebündelt werden, unter anderem Fahrbahnerneuerungen der Gleise und Weichen, Erneuerungen der Fahrleitung sowie Neubau der Anlage Freiverlad und Ausbau des Mittelperrons, der Rampen und Treppen. Des Weiteren soll ein neues Stellwerk in einem neuen Bahntechnikgebäude erstellt werden.

Im Teilprojekt «Stadtteilverbindung Olten Hammer» (Stadt Olten) soll eine Fuss- und Veloanbindung zwischen den Stadtteilen Olten «Süd-West» und «Hammer» realisiert werden. Bestandteile der Fuss- und Veloanbindung sind eine Unterführung unter der Bahnlinie beim Bahnhof Olten Hammer sowie zwei Fuss- und Radwegbrücken über die Dünnern (Nordseite des Bahnhofs) bzw. über die Gäustrasse (Südseite des Bahnhofs).


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Olten

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
31. August 2023 Publikationsdatum
31. August 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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25. September 2023 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt

20. Oktober 2023 Abgabetermin 00:00

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.

Eingabe des Angebotes für Vorbefasste: Bitte beachten Sie den Hinweis unter Punkt 4.5 für vorbefasste Firmen.

Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
«BITTE NICHT ÖFFNEN / Olten Hammer Substanzerhalt, Generalplaner Phasen 32-53»

25. Oktober 2023 Offertöffnung

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.

Eingabe des Angebotes für Vorbefasste: Bitte beachten Sie den Hinweis unter Punkt 4.5 für vorbefasste Firmen.

Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
«BITTE NICHT ÖFFNEN / Olten Hammer Substanzerhalt, Generalplaner Phasen 32-53»

15. Januar 2024 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2031 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung

EK2: Hinreichende Befähigung in der BIM-Methodik

EK3: openBIM-Tauglichkeit der eingesetzten BIM-Plattformen und -Tools

EK4: Hinreichendes Qualitätsmanagement

Geforderte Nachweise:

Zu EK1:
N1: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik und für jeden der folgenden Bereiche:

N1.1Gesamtleitung / Gesamtkoordination mit Investitionskosten des Gesamtprojekts von mind. CHF 30 Mio. exkl. MWST.
N1.2Chefbauleitung: mit Investitionskosten des Gesamtprojekts von mind. CHF 30 Mio. exkl. MWST.
N1.3Ingenieurbau Tiefbau mit Baukosten im Fachbereich von mind. CHF 10 Mio. exkl. MWST.
N1.4Ingenieurbau Tragkonstruktion mit Baukosten im Fachbereich von mind. CHF 5 Mio. exkl. MWST.
N1.5Bahnzugang / Architektur mit Baukosten im Fachbereich von mind. CHF 3 Mio. exkl. MWST.
N1.6Kabel mit Baukosten im Fachbereich von mind. CHF 3 Mio. exkl. MWST.
N1.7Technische Anlagen (Elektroplanung und HLKKS) mit Baukosten im Fachbereich von mind. CHF 1 Mio. exkl. MWST.
N1.8Fahrbahn mit Baukosten im Fachbereich von mind. CHF 10 Mio. exkl. MWST.
N1.9Geomatik / Vermessung mit Investitionskosten des Gesamtprojekts von mind. CHF 5 Mio. exkl. MWST.

Mehrere Bereiche können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Projektreferenz muss abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.

Stammt die geforderte Referenz von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.

Die Projektreferenz muss mindestens die Teilphasen 32 «Bauprojekt» und 52 «Ausführung» gemäss SIA 112 (oder gleichwertige Phasen) abdecken und die Teilphasen müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert worden sein (Hinweis: Die Projektreferenz Chefbauleitung muss die Teilphase 32 nicht abdecken).

Kann der Nachweis über die verlangten Phasen nicht mit einer Projektreferenz erbracht werden, kann je Bereich eine zweite Projektreferenz ergänzend beigebracht werden.
In dieser zweiten Projektreferenz müssen die restlichen Anforderungen (Aufgabenstellung, Komplexität, Stand der Technik etc.) ebenfalls erfüllt werden.

Zu EK2:
N2: 1 Projektreferenz, welche die Erfahrung mit der BIM-Methodik aufzeigt.
Stammt die geforderte Referenz von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.

Zu EK3:
N3: Nachweis, dass die für das vorliegende Projekt vorgeschlagenen BIM-Plattformen und -Tools die openBIM-Arbeitsweise und den openBIM-Austausch ermöglichen (Unterstützung der Austauschformate IFC und BCF bei Im- und Exporten).

Zu EK4
N4:Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).

Zusätzliche Informationen

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

1) Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.

2) Die Vergabe von TP1 hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderlichen Bewilli-gungen sowie der Kreditfreigabe der SBB AG ab.

Die Vergabe von TP2 steht unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Kreditgenehmigung durch den Souverän der Stadt Olten (geplante Volksabstimmung im März 2024). Die Arbeiten werden phasen-weise ausgelöst.

Offizielles Publikationsorgan:

simap

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:  
jens.baumann2@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1356635 Olten Hammer Substanzerhalt Generalplaner Phasen 32-53