Zuschlag 1356165: AS35; Wendegleise Schönenwerd & Gretzenbach, GPL Phasen 32-53

Publiziert am: 25. August 2023

Schweizerische Bundesbahnen SBB

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
15% ZK1: Auftragsanalyse, Vorgehensplanung
15% ZK1: Auftragsanalyse, Projektherausforderungen
5% ZK1: Auftragsanalyse, Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit
5% ZK1: Auftragsanalyse, Beschreibung der BIM-Projektorganisation
15% ZK2: Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselpersonen, Gesamtleiter
15% ZK2: Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselpersonen, BIM-Veratnwortlicher
30% ZK3: Preis

Berücksichtigte Anbieter

IG Emch + Berger Rail, Emmenbrücke
CHF 1,523,783 exkl. MwSt., Der angegebene Preis entsprich der Vergabesumme netto (inkl. sämtlicher Nebenkosten und Zusatzleistungen)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 31.03.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 146 Tage

Datum des Zuschlags:

24.08.2023


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:  
robin.chew@sbb.ch