Ausschreibung 1355935: AS 25, Bern West: Beweissicherung
Publiziert am: 15. November 2023
Schweizerische Bundesbahnen SBB
Für das Projekt "AS25 Leistungssteigerung Bern West" ist die Beweissicherung durchzuführen.
Die vorgesehene Beweissicherung dient dazu, den Ausgangszustand der einzelnen Bauwerke etc., die im Einflussbereich der Baumassnahmen liegen, vor Beginn der Bauarbeiten festzuhalten.
Aufgrund der Aufnahmen erfolgt eine Beurteilung des Zustandes und die Festlegung allenfalls erforderlicher Überwachungsmassnahmen.
Während und/oder nach Abschluss der Bauarbeiten kann im Einzelfall nochmals eine Erfassung des Zustandes erfolgen, um allfällige Schadensersatzansprüche abklären zu können.
Details siehe B1 Projekt- und Leistungsbeschrieb.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
15. November 2023 | Publikationsdatum | |
15. November 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | ohne Angaben |
27. November 2023 | Frist für Fragen | None |
12. Januar 2024 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot muss anhand der Formulare (Teil C und Teil F der Ausschreibungsunterlagen) in einfacher Ausführung eingereicht werden. Die zusätzlich abzugebenden Unterlagen sind in Teil F1 der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Das gesamte Angebot ist zudem in elektronischer Form als PDF (USB-Stick) einzureichen. Bei Widersprüchen gelten vorrangig die in Papierform abgegebenen Angebotsunterlagen. Die Angebote sind in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) und in CHF an folgende Adresse zu senden: |
17. Januar 2024 | Offertöffnung | Das Angebot muss anhand der Formulare (Teil C und Teil F der Ausschreibungsunterlagen) in einfacher Ausführung eingereicht werden. Die zusätzlich abzugebenden Unterlagen sind in Teil F1 der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Das gesamte Angebot ist zudem in elektronischer Form als PDF (USB-Stick) einzureichen. Bei Widersprüchen gelten vorrangig die in Papierform abgegebenen Angebotsunterlagen. Die Angebote sind in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) und in CHF an folgende Adresse zu senden: |
30. Mai 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2036 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
zugelassen
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Hinreichendes Qualitätsmanagement
EK1:
N1: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik. Die Projektreferenz muss abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein. Stammt die geforderte Referenz von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
EK2:
N2: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).
Zusätzliche Informationen
ohne Angaben
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
Simap
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
Telefon: 00
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...