Ausschreibung 1355785: Knoten Bern: Koordination Brandschutz QSS3
Publiziert am: 26. September 2023
Schweizerische Bundesbahnen SBB
Im Bahnhof Bern werden mit den Projekten «Ausbau Publikumsanlagen SBB», «Ausbau Bahnhof Bern RBS», «Bubenbergzentrum», «Unterführungen und Zugänge Bubenbergzentrum» und «Unterführung Hirschengraben» verschiedene Projekte realisiert, die mit dem Bestand vereinigt werden. Es sind weitere Sanierungs- oder Neubauprojekte in Erwägung.
Die Projekte haben Brandschutzkonzepte für den Inbetriebnahmezustand erarbeitet, die den Perimeter der Projekte umfassen.
Die Nachweisanforderungen bzw. die Auflagen in Projekten, welche die Funktionen Personenschutz und Interventionsschutz übergreifend über den ganzen Bahnhofperimeter betreffen, sollen mittels der "Koordination Brandschutz QSS3" zeitgerecht auf die Inbetriebnahme «Ausbau Bahnhof Bern RBS» und «Ausbau Publikumsanlagen Bahnhof Bern, Unterführung» im Jahr 2029 erfüllt werden. In der Folgephase bis Ende 2032 sind die weiteren Inbetriebnahmen ins Gesamtsystem Brandschutz zu integrieren. Details siehe B1.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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26. September 2023 | Publikationsdatum | |
26. September 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die SBB stellt den Anbietern den Inhalt des Teils D der Submissionsunterlagen erst nach Vorlage einer unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung des Anbieters elektronisch auf einem SharePoint zur Verfügung. Siehe Teil B2, Kapitel 1.3.1. Erläuterung der erforderlichen Schritte, um den Inhalt des Teils D der Submissionsunterlagen zu erhalten: (1) Interessensbekundung und Übermittlung einer Email-Adresse an martin.scherrer@sbb.ch mit Kopie an tanja.pfahler@sbb.ch bis spätestens am 06.10.2023. Die SBB verschickt eine Eingangsbestätigung. (2) Übermittlung der «Vertraulichkeitserklärung» durch die SBB an die Anbieter (per Email) am 10.10.2023. Wir bitten um eine Eingangsbestätigung dieses Emails. (3) Übermittlung der unterschriebenen und eingescannten «Vertraulichkeitserklärung» durch die Anbieter an martin.scherrer@sbb.ch mit Kopie an tanja.pfahler@sbb.ch (per Email) bis spätestens am 16.10.2023. (4) Übermittlung des Links zum SharePoint (Teil D der Submissionsunterlagen) durch die SBB an die Anbieter (per Email) am 17.10.2023. (5) Bestätigung des Erhalts des Zugangs durch die Anbieter per Email an martin.scherrer@sbb.ch mit Kopie an tanja.pfahler@sbb.ch bis19.10.2023. |
24. Oktober 2023 | Frist für Fragen | None |
1. Dezember 2023 | Abgabetermin 00:00 | Die vollständigen, datierten und unterschriebenen Angebotsdokumente mit allen Anhängen müssen elektronisch auf dem SBB SharePoint im PDF-Format gespeichert werden. |
4. Dezember 2023 | Offertöffnung | Die vollständigen, datierten und unterschriebenen Angebotsdokumente mit allen Anhängen müssen elektronisch auf dem SBB SharePoint im PDF-Format gespeichert werden. |
1. April 2024 | Geplanter Projektstart | |
30. März 2033 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK1:
N1:
1 Projektreferenz mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Komplexität (Erfahrung mit QSS3 bei Bauten im öffentlichen Raum mit hoher Personenfrequentierung). Die Projektreferenz muss in Planung, in Realisierung oder abgeschlossen sein.
Zusätzliche Informationen
ohne Angaben
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
Simap
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
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✘ Begleitung bei der Einführung
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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