Ausschreibung 1353811: LP171

Publiziert am: 4. August 2023

armasuisse Immobilien Facility Management Mitte

Die Luftwaffe benutzt für den operativen Einsatz die Flugbetriebsflächen auf den verschiedenen Flugplätzen in der Schweiz innerhalb der Militärinfrastruktur der armasuisse. Die Anforderungen an die Flugbetriebsflächen sind sehr hoch und die Betreuung ist sehr unterhaltsintensiv. Das bedeutet, dass an die Bewirtschaftung der Flugbetriebsflächen erhöhte Anforderungen gestellt werden.
Für die übergeordnete Koordination, Steuerung, Entwicklung und Überwachung sucht armasuisse Immobilien ein Stabsbüro Flugplatzmanagement. Das Stabsbüro Flugplatzmanagement arbeitet eng mit dem Gesamtprojektleiter Flugplatzmanagement seitens armasuisse Immobilien zusammen und unterstützt ihn in der Funktion eines Bauherrenvertreters bei den strategischen Prozessen, bei der Jahresplanung und deren Umsetzung.

Modul 1: Koordination / Beratung
Modul 2: Entwicklung
Modul 3: Realisierung / Controlling
Modul 4: Datenverwaltung


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Leistungen sind am Sitz des Beauftragten, für Sitzungen und Besprechungen am Standort armasuisse Immobilien in Bern und für Abklärungen und Begehungen am Objekt vor Ort zu erbringen sein.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. August 2023 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

29. August 2023 Frist für Fragen

Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit diese anonym im Frageforum auf dem Informatiksystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz simap.ch bis zum 29.08.2023 zu stellen.
Die Antworten können von allen interessierten Unternehmen, welche die Ausschreibungsunterlagen heruntergeladen haben, im Frageforum simap.ch eingesehen werden.

13. September 2023 Abgabetermin 00:00

• Das Angebot ist verschlossen mit dem Vermerk "LP171 Flugplatzmanagement. Umschlag darf nicht geöffnet werden." einzureichen.
• Bei Einreichung auf dem Postweg
Das schriftliche Angebot muss spätestens am letzten Tag der Frist zu Handen der Schweizerischen Post (Datum Poststempel) übergeben werden.
• Bei Abgabe am Verwaltungszentrum Guisanplatz 1, Bern
Der Anbieter hat sich an der Arealloge anzumelden. Er wird an das Rampenmanagement weitergeleitet. Die Abgabe des Angebots hat spätestens am letzten Tag der Frist gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen. Das Rampenmanagement ist von Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr sowie Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr besetzt (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).
• Bei Abgabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung
Bei der Abgabe des Angebots an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist der Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens am letzten Tag der Frist per E-Mail an die Adresse der Beschaffungsstelle zu senden.

18. September 2023 Offertöffnung

• Das Angebot ist verschlossen mit dem Vermerk "LP171 Flugplatzmanagement. Umschlag darf nicht geöffnet werden." einzureichen.
• Bei Einreichung auf dem Postweg
Das schriftliche Angebot muss spätestens am letzten Tag der Frist zu Handen der Schweizerischen Post (Datum Poststempel) übergeben werden.
• Bei Abgabe am Verwaltungszentrum Guisanplatz 1, Bern
Der Anbieter hat sich an der Arealloge anzumelden. Er wird an das Rampenmanagement weitergeleitet. Die Abgabe des Angebots hat spätestens am letzten Tag der Frist gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen. Das Rampenmanagement ist von Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr sowie Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr besetzt (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).
• Bei Abgabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung
Bei der Abgabe des Angebots an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist der Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens am letzten Tag der Frist per E-Mail an die Adresse der Beschaffungsstelle zu senden.

1. Januar 2024 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2028 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss eine Firma als federführend bezeichnet werden. Diese gilt als alleiniger Ansprechpartner gegenüber dem Auftraggeber. Die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften ist nicht zulässig (gilt für jede beteiligte Firma).

Eignungskriterien:

E1 Betriebssicherheitserklärung / Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter muss eine gültige Betriebssicherheitserklärung besitzen oder einwilligen, eine Betriebssicherheitsprüfung im Falle eines Zuschlages umgehend durchführen zu lassen. Zudem müssen die an den Aufträgen beteiligten Mitarbeitenden eine gültige Personensicherheitsprüfung resp. Personal Security Clearance besitzen oder einwilligen, eine solche im Falle eines Zuschlages umgehend durchführen zu lassen.

E2 Personenbezogene Leistungserbringung (Bestätigung Team)
Der Anbieter muss über mindestens zwei (2) für die zu erbringenden Leistungen qualifizierte Mitarbeitende (inkl. Projektleiter und Projektleiter Stv.) verfügen. Der Projektleiter muss 60% und der Projektleiter Stv. 20% der Leistungen persönlich erbringen.

E3 Ersatz von Mitarbeitenden
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Stellt der Auftraggeber fest, dass die Leistungserbringung nicht genügt, muss der Anbieter diesbezüglich Stellung nehmen und Verbesserungsmassnahmen vorschlagen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob die Massnahmen die Leistungserfüllung sicherstellen oder ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffende/n Person/en innert 14 Tagen durch eine geeignete Person/geeignete Personen zu ersetzen.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Wechsel von im Mandat eingesetzten Personen auftreten. Dies können sein:
• negative Personensicherheitsprüfung des Bundes
• Person verlässt die Firma
• längerer Urlaub oder Sabbatical
• Unfall, Krankheit oder andere längere Abwesenheiten
Das Engagement in anderen Projekten des Anbieters gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich.
Die Ausbildung und Einführung der neuen Person ins Mandat ist durch den Anbieter vollumfänglich sicherzustellen. Dazu stehen ihm vom Auftraggeber entsprechende Unterlagen zur Verfügung. Der Auftraggeber übernimmt nach der Erstausbildung bei Übernahme des Mandates keine weiteren Ausbildungstätigkeiten mehr.

E4 Sprachkenntnisse
Alle für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden müssen über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, Anforderung Zertifizierungslevel B2 verfügen. Mindestens ein (1) für die Leistungserbringung vorgesehener Mitarbeitender muss über Französischkenntnisse, Wort und Schrift, Zertifizierungslevel B2 verfügen.

E5 Erfahrung Anbieter
Der Anbieter verfügt über Erfahrung in den ausgeschriebenen Tätigkeitsfeldern gemäss Leistungsbeschreibung (Teil B der Ausschreibungsunterlagen).

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen gewährleisten und die Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit, die Bestimmungen des schweizerischen Umweltrechts oder die vom Bundesrat bezeichneten internationalen Übereinkommen zum Schutz der Umwelt, die Bestimmungen betreffend der Melde- oder Bewilligungspflichten gemäss dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und die Regeln zur Vermeidung von Korruption einhalten.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

armasuisse Immobilien Facility Management Mitte
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1353811 LP171