Ausschreibung 1353811: LP171
Publiziert am: 4. August 2023
armasuisse Immobilien Facility Management Mitte
Die Luftwaffe benutzt für den operativen Einsatz die Flugbetriebsflächen auf den verschiedenen Flugplätzen in der Schweiz innerhalb der Militärinfrastruktur der armasuisse. Die Anforderungen an die Flugbetriebsflächen sind sehr hoch und die Betreuung ist sehr unterhaltsintensiv. Das bedeutet, dass an die Bewirtschaftung der Flugbetriebsflächen erhöhte Anforderungen gestellt werden. Modul 1: Koordination / Beratung
Für die übergeordnete Koordination, Steuerung, Entwicklung und Überwachung sucht armasuisse Immobilien ein Stabsbüro Flugplatzmanagement. Das Stabsbüro Flugplatzmanagement arbeitet eng mit dem Gesamtprojektleiter Flugplatzmanagement seitens armasuisse Immobilien zusammen und unterstützt ihn in der Funktion eines Bauherrenvertreters bei den strategischen Prozessen, bei der Jahresplanung und deren Umsetzung.
Modul 2: Entwicklung
Modul 3: Realisierung / Controlling
Modul 4: Datenverwaltung
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Die Leistungen sind am Sitz des Beauftragten, für Sitzungen und Besprechungen am Standort armasuisse Immobilien in Bern und für Abklärungen und Begehungen am Objekt vor Ort zu erbringen sein. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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4. August 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
29. August 2023 | Frist für Fragen | Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit diese anonym im Frageforum auf dem Informatiksystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz simap.ch bis zum 29.08.2023 zu stellen. |
13. September 2023 | Abgabetermin 00:00 | • Das Angebot ist verschlossen mit dem Vermerk "LP171 Flugplatzmanagement. Umschlag darf nicht geöffnet werden." einzureichen. |
18. September 2023 | Offertöffnung | • Das Angebot ist verschlossen mit dem Vermerk "LP171 Flugplatzmanagement. Umschlag darf nicht geöffnet werden." einzureichen. |
1. Januar 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2028 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss eine Firma als federführend bezeichnet werden. Diese gilt als alleiniger Ansprechpartner gegenüber dem Auftraggeber. Die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften ist nicht zulässig (gilt für jede beteiligte Firma).
E1 Betriebssicherheitserklärung / Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter muss eine gültige Betriebssicherheitserklärung besitzen oder einwilligen, eine Betriebssicherheitsprüfung im Falle eines Zuschlages umgehend durchführen zu lassen. Zudem müssen die an den Aufträgen beteiligten Mitarbeitenden eine gültige Personensicherheitsprüfung resp. Personal Security Clearance besitzen oder einwilligen, eine solche im Falle eines Zuschlages umgehend durchführen zu lassen.
E2 Personenbezogene Leistungserbringung (Bestätigung Team)
Der Anbieter muss über mindestens zwei (2) für die zu erbringenden Leistungen qualifizierte Mitarbeitende (inkl. Projektleiter und Projektleiter Stv.) verfügen. Der Projektleiter muss 60% und der Projektleiter Stv. 20% der Leistungen persönlich erbringen.
E3 Ersatz von Mitarbeitenden
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Stellt der Auftraggeber fest, dass die Leistungserbringung nicht genügt, muss der Anbieter diesbezüglich Stellung nehmen und Verbesserungsmassnahmen vorschlagen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob die Massnahmen die Leistungserfüllung sicherstellen oder ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffende/n Person/en innert 14 Tagen durch eine geeignete Person/geeignete Personen zu ersetzen.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Wechsel von im Mandat eingesetzten Personen auftreten. Dies können sein:
• negative Personensicherheitsprüfung des Bundes
• Person verlässt die Firma
• längerer Urlaub oder Sabbatical
• Unfall, Krankheit oder andere längere Abwesenheiten
Das Engagement in anderen Projekten des Anbieters gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich.
Die Ausbildung und Einführung der neuen Person ins Mandat ist durch den Anbieter vollumfänglich sicherzustellen. Dazu stehen ihm vom Auftraggeber entsprechende Unterlagen zur Verfügung. Der Auftraggeber übernimmt nach der Erstausbildung bei Übernahme des Mandates keine weiteren Ausbildungstätigkeiten mehr.
E4 Sprachkenntnisse
Alle für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden müssen über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, Anforderung Zertifizierungslevel B2 verfügen. Mindestens ein (1) für die Leistungserbringung vorgesehener Mitarbeitender muss über Französischkenntnisse, Wort und Schrift, Zertifizierungslevel B2 verfügen.
E5 Erfahrung Anbieter
Der Anbieter verfügt über Erfahrung in den ausgeschriebenen Tätigkeitsfeldern gemäss Leistungsbeschreibung (Teil B der Ausschreibungsunterlagen).
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen gewährleisten und die Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit, die Bestimmungen des schweizerischen Umweltrechts oder die vom Bundesrat bezeichneten internationalen Übereinkommen zum Schutz der Umwelt, die Bestimmungen betreffend der Melde- oder Bewilligungspflichten gemäss dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und die Regeln zur Vermeidung von Korruption einhalten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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