Ausschreibung 1353681: (23230) 805 Reservekraftwerke für die ergänzende Reserve
Publiziert am: 28. Juli 2023
Bundesamt für Energie BFE
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen zur Vorhaltung und Betrieb von Reservekraftwerken im Umfang von 400 MW, um diese in die ergänzende Reserve aufzunehmen. Sie gilt für bestehende (Art. 8 WResV) und für neue RKW (Art. 13 WResV).
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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28. Juli 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
15. September 2023 | Frist für Fragen | Es folgen zwei weitere Fragerunden am 17.11.2023 und am 12.01.2024. Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
15. Februar 2024 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. – Mit einem E-Mail an rkw@bfe.admin.ch muss bis spätestens 1. Februar 2024 ein Zugang für den BFE Sharepoint beantragt werden. Alternativ kann das vollständige Angebot (vgl. Vorgaben unter Ziffer 8.2 Ausschreibungsdokuments) bis spätestens 15. Februar 2024 in 3-facher Ausführung an die unter Ziffer 1.2 aufgeführte Adresse zugestellt werden. Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. |
22. Februar 2024 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. – Mit einem E-Mail an rkw@bfe.admin.ch muss bis spätestens 1. Februar 2024 ein Zugang für den BFE Sharepoint beantragt werden. Alternativ kann das vollständige Angebot (vgl. Vorgaben unter Ziffer 8.2 Ausschreibungsdokuments) bis spätestens 15. Februar 2024 in 3-facher Ausführung an die unter Ziffer 1.2 aufgeführte Adresse zugestellt werden. Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | ZK 01 Preis |
20% | ZK 02 Spezifischer CO2- Emissionsfaktor |
10% | ZK 03 Netzanschlüsse |
10% | ZK 04 Zeitplan |
20% | ZK 05 Qualität |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Anhang 1 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Anhang 1 - Anforderungskatalog
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Vergütung für die Offerte / Präsentation
Eingereichte Angebote, welche sämtliche Eignungskriterien und Teilnahmebedingungen erfüllen, erhalten eine pauschale Vergütung von CHF 20'000 für die geleisteten Aufwände. Diese Vergütung ist unabhängig von der in der Evaluation erreichten Bewertung anhand der Zulassungskriterien, solange eine zur Beurteilung ausreichende Qualität der Unterlagen vorliegt. Angebote, die Eignungskriterien oder die Teilnahmebedingungen nicht vollständig erfüllen, erhalten keine Vergütung.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Das BFE behält sich vor, dass vorliegende Verfahren ohne Angabe von Gründen abzubrechen und keinen Zuschlag zu erteilen.
Entscheidet das BFE nach einer erfolgten Zuschlagserteilung und ohne Verschulden des Bieters, den Auftrag abzubrechen, so werden die nachweislich angefallenen Projektierungskosten vergütet.
www.simap.ch
Gegen den Zuschlag kann Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Da es sich hierbei nach Auffassung des BFE nicht um eine Ausschreibung nach BöB/VöB handelt, beträgt die Beschwerdefrist 30 Tage.
Sollte das Bundesverwaltungsgericht entgegen der vom BFE vertretenen Auffassung zum Ergebnis gelangen, dass die vorliegende Ausschreibung nach BöB/VöB erfolgt, beträgt die Beschwerdefrist 20 Tage. Es wird den Anbietern, welche eine Beschwerde erheben wollen, deshalb empfohlen, eine Beschwerde innert 20 Tagen einzureichen.
Pulverstrasse 13
3003 Bern
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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