Ausschreibung 1352353: AS35 Langenthal-West Spange Önz: Generalplanerleistungen Phasen 31-53
Publiziert am: 30. August 2023
Schweizerische Bundesbahnen SBB
Mit dem AS35 Projekt "Langenthal (LTH) West - Spange Önz" soll im Raum Herzogenbuchsee die Stammlinie Olten – Bern (STL) mit der Ausbaustrecke Solothurn – Inkwil (ABS) verbunden werden. Ab diesem Zeitpunkt sollen Güterzüge zwischen Rothrist und LTH auf der STL verkehren und ab LTH West über die neue, eingleisige Verbindungslinie (VL) in die ABS Richtung Solothurn und vice versa geleitet werden. Wesentliche Massnahmen:
- Direkte neue VL zwischen STL und ABS inklusive neuem ca. 820m langen Reckenbergtunnel (Erstellung in Tagbauweise)
- Neuanbindung der NBS-ABS östlich des Reckenbergtunnels
- Anpassung und Verlegung der STL, neue Weichenverbindung zur VL Önz
Auftragsumfang: Generalplanerleistungen für die SIA-Teilphasen 31 bis 53, Projektumsetzung mit BIM (Building Information Modeling)
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Herzogenbuchsee |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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30. August 2023 | Publikationsdatum | |
30. August 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | ohne Angaben |
12. September 2023 | Frist für Fragen | None |
23. Oktober 2023 | Abgabetermin 00:00 | Die vollständigen, datierten und unterschriebenen Angebotsdokumente mit allen Anhängen müssen elektronisch auf dem SBB SharePoint im PDF-Format gespeichert werden. |
25. Oktober 2023 | Offertöffnung | Die vollständigen, datierten und unterschriebenen Angebotsdokumente mit allen Anhängen müssen elektronisch auf dem SBB SharePoint im PDF-Format gespeichert werden. |
1. März 2024 | Geplanter Projektstart | |
1. Juni 2033 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
zugelassen
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Hinreichende Befähigung in der BIM-Methodik (Building Information Modeling)
EK3: openBIM-Tauglichkeit der eingesetzten BIM Plattformen und -Tools
EK4: Hinreichendes Qualitätsmanagement
EK1: N1: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik für jeden der folgenden Bereiche:
N1.1 Gesamtleitung und Fachdienstkoordination eines Eisenbahninfrastrukturprojektes unter Bahnbetrieb mit Investitionskosten von mind. 20 Mio. CHF exkl. MwSt.
N1.2 Chefbauleitung eines Eisenbahninfrastrukturprojektes unter Bahnbetrieb mit Investitionskosten von mind. 15 Mio. CHF exkl. MwSt.
N1.3 Ingenieurbau Tiefbau eines Eisenbahninfrastrukturprojektes unter Bahnbetrieb mit Baukosten im Fachbereich von mind. 5 Mio. CHF exkl. MwSt.
N1.4 Ingenieurbau Tragkonstruktionen (Tagbautunnel oder Vergleichbares) eines Eisenbahninfrastrukturprojektes unter Bahnbetrieb mit Baukosten im Fachbereich von mind. 10 Mio. CHF exkl. MwSt.
N1.5 Bauphasenplanung eines Eisenbahninfrastrukturprojektes unter Bahnbetrieb
N1.6 Kabelplanung eines Eisenbahninfrastrukturprojektes unter Bahnbetrieb
N1.7 Fahrstromplanung eines Eisenbahninfrastrukturprojektes unter Bahnbetrieb
N1.8 Fahrbahnplanung eines Eisenbahninfrastrukturprojektes unter Bahnbetrieb
Mehrere Fachbereiche resp. Disziplinen können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden.
Das Referenzprojekt muss für alle Nachweise (ausser N1.2 Chefbauleitung) die SIA-Teilphasen 31 – 53 beinhalten. Für den Nachweis N1.2 (Chefbauleitung) mindestens die SIA-Teilphasen 52 und 53.
Kann der Nachweis über die verlangten SIA-Teilphasen nicht in einem Referenzprojekt erbracht werden, kann ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden. In diesem zweiten Referenzprojekt müssen die restlichen Anforderungen (Fachbereich, Komplexität, Aufgabenstellung, Stand der Technik etc.) ebenfalls erfüllt werden.
Die als Referenz dienenden SIA-Teilphasen müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Die Nachweise N1.1 bis N1.4 müssen vom Anbieter (federführende Firma oder Mitglied der Planergemeinschaft) erbracht werden. Stammt die geforderte Referenz für die Nachweise N1.5 bis N1.8 von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
Werden mehr als zwei Referenzprojekte angegeben, werden nur die im Angebotsformular F1 an den ersten zwei Stellen aufgeführten Referenzprojekte berücksichtigt.
EK2: N2: 1 Projektreferenz, welche die Erfahrung mit der BIM-Methodik in einem Projekt mit vergleichbarer Aufgabenstellung aufzeigt. Im Referenzprojekt müssen mindestens die Phasen 31-33 abgeschlossen sein. Die Referenz darf nicht von einem Subplaner stammen.
EK3: N3: Nachweis, dass die für das vorliegende Projekt vorgeschlagenen BIM-Plattformen und -Tools die openBIM Arbeitsweise und openBIM Austausch ermöglichen.
EK4: N4: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).
Zusätzliche Informationen
ohne Angaben
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
Simap
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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