Ausschreibung 1347963: Programm SMB Beweissicherung
Publiziert am: 10. Juli 2023
BLS Netz AG
Die Strecke Solothurn – Moutier (SMB) wird im Zeitraum März 2024 bis Dezember 2025 umfassend erneuert. Teil dieser Strecke sind die Bahnhöfe bzw. Haltestellen Lommiswil, Im Holz, Oberdorf, Gänsbrunnen, Crémines Zoo, Corcelles und Grandval, der dazwischen liegende Weissensteintunnel sowie verschiedene Kunstbauten. (insb. Geissloch- und Corcellesviadukt). Im Bauperimeter Solothurn West – Moutier können bei Nachbarobjekten durch die Arbeiten Schäden entstehen. Im Zuge der vorsorglichen aussergerichtlichen Beweissicherung sollen Zustandsaufnahmen von Liegenschaften sowie Strassen, geodätische Messungen und Erschütterungsmessungen durchgeführt werden. Ziel dabei ist es, den aktuellen Zustand aller betroffenen Gebäude im Einflussbereich des Bauvorhabens vor Ausführung der Bauarbeiten zu dokumentieren und so bei Schadensfällen Transparenz zu schaffen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Die Erfüllungsorte befinden sich entlang der ganzen Bahnstrecke SMB, welche sich von Solothurn bis Moutier erstreckt. Die BLS stellt keine Räumlichkeiten zur Verfügung. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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10. Juli 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
11. August 2023 | Frist für Fragen | Fragen werden über das SIMAP-Forum bis am 18.08.2023 beantwortet. |
31. August 2023 | Abgabetermin 16:00 | Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Für die Zusendung mittels Post oder Kurier (muss mittels Trackingfunktion rückverfolgbar sein) ist der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ohne weitere Beurteilung vom Wettbewerb ausgeschlossen und ungeöffnet retourniert. Eine persönliche Abgabe der Angebote bei der BLS ist nicht erlaubt. |
1. September 2023 | Offertöffnung | Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Für die Zusendung mittels Post oder Kurier (muss mittels Trackingfunktion rückverfolgbar sein) ist der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ohne weitere Beurteilung vom Wettbewerb ausgeschlossen und ungeöffnet retourniert. Eine persönliche Abgabe der Angebote bei der BLS ist nicht erlaubt. |
2. Oktober 2023 | Geplanter Projektstart | |
30. Juni 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40 % | Gesamte Wirtschaftlichkeit |
30 % | Lösungskonzept |
30 % | Organisation und Schlüsselpersonen |
Zulassungsbedingungen
zugelassen. Details gemäss Dokument 1.1 Verfahrensbestimmungen
EK 1.1 Hinreichende Berufshaftpflichtversicherung
Die Anbieterin verfügt über eine Haftpflichtversicherung (bzw. bestätigt diese im Zuschlagsfall abzuschliessen) in der Höhe von CHF 10 Mio. je Schadenfall und Jahr für Personen- und Sach-schäden und daraus folgende Vermögensschä-den inkl. Schadenverhütungskosten.
Er bestätigt diese während der gesamten Vertragsdauer aufrechtzuerhalten.
EK 2.1 Unternehmerangaben & Selbstdeklaration
Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und rechtsgültig zu unterzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular durch jede Partnerin auszufüllen
EK 3.1 Referenzen
Angabe von vergleichbaren Referenzprojekten in
den letzten 10 Jahren, in welchen folgende Tätigkeiten wahrgenommen wurden:
-Zustandsaufnahmen von Liegenschaften
(Gebäuden und/oder Strassen, inkl. Fotodokumentation)
-Vermessung
-Bauwerksüberwachung inkl. Erschütterungsmessungen
Es ist zulässig, die vorausgesetzten Tätigkeiten
mit einer einzigen Referenz nachzuweisen. Wurde die jeweilige Tätigkeit von einem Subunternehmer durchgeführt, ist ein entsprechender Hinweis zu machen. Der betroffene Subunternehmer muss bestätigen, dass er im Vergabefall
die Arbeiten auch in diesem Projekt ausführen wird.
EK 4.1 Qualitätsmanagement
Der Anbieter verfügt über ein unternehmensbezogenes Qualitätsmanagementsystem, z.B. ISO 9001, oder vergleichbar. Der Nachweis der Vergleichbarkeit ist durch den Anbieter zu erbringen.
ZPV 1.1 Sprachkenntnisse
Der Anbieter muss die örtliche Sprache beherrschen. Konkret muss er eine Organisation anbieten und beschreiben, die aufzeigt, dass die Kommunikation mit den lokalen Ansprechpartnern in der jeweiligen Ortsprache (Deutsch oder Französisch je nach Sprachregion) erfolgen kann. Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau C1 werden vorausgesetzt.
Der Anbieter bestätigt zudem, dass sämtliche Berichte je nach Sprachregion (der betroffenen Parzelle) in fachlich korrektem Deutsch resp. Französisch abgegeben werden können.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Die BLS akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen der BLS AG
Es findet keine obligatorische Begehung statt. Selbständige Ortsbegehungen innerhalb des Gefahrenbereichs der Bahnanlagen sind nicht erlaubt.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe.
Gemäss Art. 43 BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen.
Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen wird, keine auf welchen Rechtsmitteln auch immer beruhenden Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Genfergasse 11
3001 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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