Ausschreibung 1346777: (b23033) Erdwärme Magglingen – Bohrung und zugehörige Plattform

Publiziert am: 29. Juni 2023

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

Die Gebäude auf dem Areal des Bundesamtes für Sport (BASPO) in Magglingen sollen zukünftig mit Nahwärme versorgt werden. Dazu wird ein Wärmenetz aufgebaut, welches die einzelnen Liegenschaften mit Energie für die Heizung und Warmwassererzeugung versorgt. Als Wärmequelle soll in erster Linie eine Erdwärme-Energiezentrale dienen. In der Erdwärme-Zentrale wird aus einer Tiefenbohrung warmes Wasser entnommen, die Energie mittels eines Wärmetauschers an das Verteilnetz abgegeben und abgekühlt wieder in den Untergrund verpresst. Zur Realisierung dieses Geothermieprojektes sucht die Auftraggeberin mit vorliegender Ausschreibung einen Bohringenieur und einen Tiefbauingenieur für die Planung und Realisierung der Bohrung und der zugehörigen Plattform.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Magglingen und Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Tags (Bau):
  • 292: Bauingenieur
  • 2971: Geologe, Geotechniker
  • 492: Bauingenieur
  • 4971: Geologe, Geotechniker
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. Juni 2023 Publikationsdatum
29. Juni 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Projektsprache ist Deutsch und oder Französisch. Der Anbieter muss mittels Formular 2 aufzeigen, dass er über genügend deutsch- oder französischsprechendes Personal verfügt. Die beigelegten Studien sind nur in deutscher Sprache verfügbar. Das Pflichtenheft ist in französischer und englischer Sprache verfügbar.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

14. September 2023 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
4. August 2023 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

14. September 2023 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Bestimmungen zum Beschaffungsverfahren Ziffer 1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Das Angebot inkl. aller geforderten Nachweise wird nur in die Bewertung einbezogen, wenn es vollständig, unterzeichnet und fristgerecht eingereicht worden ist.

20. September 2023 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Bestimmungen zum Beschaffungsverfahren Ziffer 1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Das Angebot inkl. aller geforderten Nachweise wird nur in die Bewertung einbezogen, wenn es vollständig, unterzeichnet und fristgerecht eingereicht worden ist.

1. November 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
20 % ZK 1 Preis (exkl. MWST)
10 % ZK 2 Plausibilität des Angebotes
10 % - ZK 3.1 Phase Planung
10 % - ZK 3.2 Phase Ausführung
30 % ZK 4 Auftragsanalyse
10 % - ZK 5.1 Organisation
10 % - ZK 5.2 Ablaufplanung

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen.
Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern der Bietergemeinschaften in mehreren Bietergemeinschaften sind zugelassen, mit Ausnahme der Unternehmung Bohrplaner.
Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss die Unternehmung Bohrplaner die Federführung übernehmen. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion/Verantwortung) auf.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK 1 Fachliche und technische Leistungsfähigkeit:
EK 1.1 Referenzen Anbieter (Unternehmung Bohrplaner):
Referenz der Unternehmung über die Planung einer Bohrung mit einer Tiefe von min. 1'000 m in den letzten ca. 20 Jahren.
Für die Angaben ist das Formular 3a zu verwenden.

Referenz der Unternehmung über die Leitung der Ausführung einer realisierten Bohrung mit einer Tiefe von min. 500 m in den letzten ca. 10 Jahren.
Für die Angaben ist das Formular 3b zu verwenden.

EK 1.2 Referenzen Anbieter (Unternehmung Tiefbauingenieur):
Referenz der Unternehmung über die Ausführung einer Bohrplattform in den letzten ca. 20 Jahren.
Für die Angaben ist das Formular 3c zu verwenden.

Der Auftraggeber behält sich vor, die auf den Formularen 3a, 3b und 3c angegebenen Referenzpersonen anzurufen, um von diesen die Angaben zu den Referenzen bestätigen zu lassen.

EK 1.3 Ausreichende und geeignete personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über ausreichende und geeignete personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens.
Der Nachweis ist auf dem Formular 2 zu erbringen.

EK 2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Anbieter auf Aufforderung des Auftraggebers nach Offerteingabe und vor dem Zuschlag zu liefernde Nachweise:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber).
- Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (Original oder Kopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber). Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
- Gültige Versicherungsnachweise oder Absichtserklärung des vorgesehenen Versicherungsunternehmens, bei Vertragsabschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Unternehmer bzw. der Arbeits- / Bietergemeinschaft abzuschliessen.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss den Allgemeinen Vertragsbedingungen der KBOB für Planerleistungen, Ausgabe 2020.

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Gemäss Art. 12 BöB. Die entsprechende Selbstdeklaration auf Formular 1 im Anhang (Angebotsformular) ist zu unterzeichnen und einzureichen.

Sonstige Angaben:

1. Die Ausarbeitung und Einreichung der Angebote werden nicht entschädigt.
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes, insbesondere das Vorliegen eines Bohrzieles Ende 2023 sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
3. Vergütungsart: Gemäss Ziffer 4.1/4.2 der vorgesehenen Vertragsurkunde für Planerleistungen. Die Angaben sind auf dem Formular 7 zu machen.
4. Preisänderungen infolge Teuerung: Gemäss Ziffer 4.4 der vorgesehenen Vertragsurkunde für Planerleistungen.
5. Der Auftraggeber und der Anbieter behandeln alle Angaben vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind.
6. Die Vergabestelle behält sich vor, die eingereichten Angebote vom Anbieter plausibilisieren zu lassen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch