Ausschreibung 1345363: Rahmenvertrag Bauphasenplanung und Gesamtterminplanung
Publiziert am: 13. Juli 2023
Schweizerische Bundesbahnen SBB
Rahmenvertrag für die Erbringung der folgenden drei Leistungspakete: Schulungen Bauphasenplanung: Schulungen auf Deutsch: Unterstützung der SBB durch Bauphasenplaner mit Erfahrung in der Erwachsenenbildung. Eigenständige Durchführung von Schulungen auf Französisch. Schulungen auf Italienisch erfolgen SBB-intern. Gesamtterminplanung: Hauptziel: koordinierte Planung und Realisierung sämtlicher Projekte und Baumassnahmen im jeweiligen Perimeter unter Gewährleistung der Sicherheitsanforderungen und des laufenden Bahnbetriebs.
Bauphasenplanung: Bauabläufe und Ausführungstermine eines Projektes präzise und zuverlässig definieren, Koordination und Pflege der Termine als Intervalle in den SBB-Systemen.
Hauptaufgabe: Erstellung und Überwachung von Gesamtterminprogrammen zur Koordination der Bauphasen und Terminpläne der Einzelprojekte /-massnahmen im jeweiligen Perimeter unter Berücksichtigung interner und externer Stakeholder.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
schweizweit |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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13. Juli 2023 | Publikationsdatum | |
13. Juli 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
24. Juli 2023 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt |
7. September 2023 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Eingabe des Angebotes für Vorbefasste: Bitte beachten Sie den Hinweis unter Punkt 4.5 für vorbefasste Firmen. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email tanja.pfahler@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
11. September 2023 | Offertöffnung | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Eingabe des Angebotes für Vorbefasste: Bitte beachten Sie den Hinweis unter Punkt 4.5 für vorbefasste Firmen. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email tanja.pfahler@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
15. November 2023 | Geplanter Projektstart | |
15. November 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
zugelassen
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Schlüsselperson Planer 1 vom Anbieter
zu EK1:
N1: Als Referenzprojekt muss ein Bahnprojekt angegeben werden, in dem die Leistung Bauphasenplanung erbracht wurde.
Das Projekt muss zum überwiegenden Teil der SIA-Phase 52 abgeschlossen sein und ein Gesamtprojektvolumen in Höhe von mindestens CHF 50 Mio. aufweisen.
zu EK2:
N2: Bestätigung, dass die Schlüsselperson Planer 1 vom Anbieter gestellt wird. Die Schlüsselperson Planer 1 darf nicht von einem Subplaner gestellt werden.
Zusätzliche Informationen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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