Zuschlag 1345043: P.601924, Studie FSS - ETCS L2 Südnetz SOB

Publiziert am: 21. Juni 2023

Schweizerische Südostbahn AG

Für die Erfüllung des Beschaffungsobjekts sind fundierte und dem Stand der Technik entsprechende Fachkenntnisse sowie praktische Erfahrung über die Projektierung, den Bau und die Zulassung von ETCS L2-Anlagen für den konventionellen Geschwindigkeitsbereich (KGB) in der Schweiz aus realisierten Projekten notwendig um Verbesserungsvorschläge an den Projektierungsrichtlinien, Projektierungs-, Bau- und Zulassungsprozessen erarbeiten zu können. Die beiden Zuschlagsempfängerinnen sind die einzigen Unternehmen, welche Projekte im konventionellen Geschwindigkeitsbereich (KGB) im ETCS L2-Umfeld in der Schweiz realisiert haben und somit die notwendigen Eignungskriterien erfüllen.

Eine Publikation der Studienergebnisse erfolgt nach Studienabschluss auf SIMAP.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71311230: Dienstleistungen im Eisenbahnbau
  • 71311300: Beratung im Bereich Infrastrukturen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

GTS Schweiz AG, Zürich
CHF 1,390,000 exkl. MwSt.

Siemens Mobility Schweiz AG, Wallisellen
CHF 1,390,000 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

19.06.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Zuschlagsentscheid kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung und vor-handene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Schweizerische Südostbahn AG
Schützengasse 3
8001 Zürich
E-Mail-Adresse:  
daniel.kesseli@sob.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1345043 P.601924, Studie FSS - ETCS L2 Südnetz SOB