Zuschlag 1342997: Realisierung und Einführung "Verkehrsnetz CH"

Publiziert am: 20. Juni 2023

Swisstopo / armasuisse

Unter Berücksichtigung der im Vorfeld festgelegten Kriterien und deren Gewichtung hat der Zuschlagsempfänger bei den kumulierten qualitativen Kriterien den höchsten Erfüllungsgrad erreicht.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
  • 71330000: Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
  • 71350000: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
  • 71600000: Technische Tests, Analysen und Beratung
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
  • AE-AE: Generell
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 1:

    Realisierung des Systems «Verkehrsnetz CH» gemäss Realisierungskonzept, die Einführung des Systems, den Aufbau des Datenbestands, die Umsetzung von ersten operativen Anwendungen sowie den Aufbau und Betrieb der dafür nötigen Infrastruktur.

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Inser SA, Mont-sur-Lausanne
CHF 2,110,618 - CHF 2,983,497

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 14.03.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 97 Tage

Datum des Zuschlags:

19.06.2023


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Swisstopo / armasuisse
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1342997 Realisierung und Einführung "Verkehrsnetz CH"