Ausschreibung 1341881: (b23032) Bern, Taubenstrasse 16, Instandsetzung / BKP 296

Publiziert am: 5. Juli 2023

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

Im Rahmen der Objektstrategie wurde 2019 entschieden, dass zur Sicherstellung und zum Erhalt der Gebäude an der Taubenhalde für weitere 30 Jahre eine Instandsetzung mit minimaler Eingriffstiefe erfolgen soll. Im darauffolgenden Planerwahlverfahren erhielt die ARGE Co/GWJ als Generalplaner aus Bern den Zuschlag. Aufgrund der geforderten minimalen Instandstellung wurde damals die Planerleistung Landschaftsarchitektur nicht beschafft.
Während der Entwicklung des Vorprojektes 2021 wurden die folgenden Zusatzaufträge durch die Auftraggeberschaft bestellt und mit eingeplant:
Der Zusatzauftrag ”Klimapaket” sieht eine Maximierung der Energiegewinnung mittels Photovoltaik vor. Damit wurde eine umfassende Fassadenerneuerung mit einer Fassade-PV-Anlage in das Projekt integriert.
Fortsetzung siehe Ziffer 4.6.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern, Taubenstrasse 16

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71400000: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Tags (Bau):
  • 296: Landschaftsarchitekt
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • CW-G: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
5. Juli 2023 Publikationsdatum
5. Juli 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

4. September 2023 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
20. Juli 2023 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

4. September 2023 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Bestimmungen Ziffer 1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

7. September 2023 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Bestimmungen Ziffer 1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1. Oktober 2023 Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK 1 Honorarangebot
30% ZK 2 Referenz Schlüsselperson
40% ZK 3 Auftragsanalyse

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.
Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern der Bietergemeinschaften in mehreren Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er einen Gesellschafter bezeichnen, welcher die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion/Verantwortung) auf.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK 1 Fachliche und technische Leistungsfähigkeit:

EK 1.1 Referenzen Anbieter
Referenzen des Anbieters über die Ausführung von 2 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekten (insbesondere bezüglich Projekt-Umfang und -Grösse, im öffentlichen/halböffentlichen Kontext) in den letzten ca. 10 Jahren.
Für die Angaben ist das Formular 3 zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die auf dem Formular 3 angegebenen Referenzpersonen anzurufen, um von diesen die Angaben zu den Referenzen bestätigen zu lassen.

EK 1.2 Ausreichende und geeignete personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über ausreichende und geeignete personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens.
Der Nachweis ist auf dem Formular 2 zu erbringen.

EK 2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

Von der Unternehmung auf Aufforderung des Auftraggebers nach Offerteingabe und vor dem Zuschlag zu liefernde Nachweise:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber);
- Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (Original oder Kopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber). Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes;
- Gültiger Versicherungsnachweis oder Absichtserklärung des vorgesehenen Versicherungsunternehmens, bei Vertragsabschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Unternehmen bzw. der Arbeits-/Bietergemeinschaft abzuschliessen.

Anmerkung: EK 2 ist von jedem an der Bietergemeinschaften beteiligten Unternehmen separat nachzuweisen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss den Allgemeinen Vertragsbedingungen der KBOB für Planerleistungen, Ausgabe 2020.

Nachverhandlungen:

Eine Begehung findet statt am: 17.07.2023.

Die Begehung findet am Montag, 17. Juli 2023, von 09:00 - 10:00 Uhr, an der Taubenstrasse 16, Bern, statt. Treffpunkt ist vor dem Haupteingang des Gebäudes. Die Begehung ist für die Anbieter freiwillig. Anbieter, welche an der Begehung teilnehmen wollen, müssen sich bis am Donnerstag, 13. Juli 2023, beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Dienst öffentliche Ausschreibungen, per E-Mail unter Angabe von Vor- und Nachnamen der teilnehmenden Personen anmelden (E-Mail siehe Ziffer 1.2).

Grundsätzliche Anforderungen:

Gemäss Art. 12 BöB. Die entsprechende Selbstdeklaration auf Formular 1 im Anhang (Angebotsformular) ist zu unterzeichnen und einzureichen.

Sonstige Angaben:

Fortsetzung aus Ziffer 2.6:
Der Zusatzauftrag ”Mantelnutzung” sieht eine Nutzungserweiterung im Erdgeschoss, innerhalb des Gebäudeperimeters vor. Die Nutzungen im Erdgeschoss bieten informelle Arbeitsplätze und Konferenzräume für bundeseigene Verwaltungseinheiten.
In der weiteren Projektentwicklung wurde erkannt, dass die Umgebung aufgewertet und ein Mehrwert für diesen Ort geschaffen werden soll.
Es soll ein Freiraumkonzept entwickelt und umgesetzt werden, welches den tiefergreifenden baulichen Massnahmen an Gebäudehülle und der Nutzungserweiterung im Erdgeschoss gerecht wird. Hierzu soll ein Landschaftsarchitekt beauftragt werden, welcher in das bestehende GP-Team integriert wird.

1. Die Ausarbeitung und Einreichung der Angebote werden nicht entschädigt.
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
3. Vergütungsart: Vergütung mit Festpreisen. Die Angaben sind auf dem Formular 7 zu machen.
4. Preisänderungen infolge Teuerung: Es erfolgen keine Preisänderungen infolge Teuerung.
5. Der Auftraggeber und der Anbieter behandeln alle Angaben vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind.
6. Die Vergabestelle behält sich vor, die eingereichten Angebote vom Anbieter plausibilisieren zu lassen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1341881 (b23032) Bern, Taubenstrasse 16, Instandsetzung / BKP 296