Zuschlag 1341467: SAS Kerzers Sekundärkabel

Publiziert am: 7. Juni 2023

Swissgrid AG

Mit Ausnahme des ZK5 Nachhaltigkeitsbestrebungen vermochte die Zuschlagsempfängerin alle ZKs für sich zu entscheiden. Das Angebot der Zuschlagsempfängerin überzeugte insbesondere bei den Qualitäten der Referenzen und den angebotenen Schlüsselpersonen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45311100: Installation von elektrischen Kabeln
  • 45314310: Verlegen von Kabeln
  • 31224400: Anschlusskabel
  • 32421000: Netzverkabelung
  • 32562300: Glasfaserkabel für die Datenübertragung
  • 31350000: Steuerkabel
  • 31321700: Signalkabel
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK1 - Preis inkl. kapitalisierte Stundensätze - Details gemäss "01_Verfahrensanweisung.pdf"
20% ZK2 - Schlüsselpersonen - Details gemäss "01_Verfahrensanweisung.pdf"
20% ZK3 - Auftrags- und Risikoanalyse - Details gemäss "01_Verfahrensanweisung.pdf" §1)
15% ZK4 - Qualität der Referenzen - Details gemäss "01_Verfahrensanweisung.pdf"
5% ZK5 - Nachhaltigkeitsbestrebungen - Details gemäss "01_Verfahrensanweisung.pdf"

§1) Anbieterinnen welche für das ZK3 nicht mindestens 100 Punkte von insgesamt 200 Punkten erreichen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Berücksichtigte Anbieter

Montelec AG, Uerkheim
CHF 257,095

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 24.03.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 74 Tage

Datum des Zuschlags:

06.06.2023


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Swissgrid AG
Bleichemattstrasse 31
5000 Aarau
Telefon: +41 58 580 34 35
E-Mail-Adresse:  
bernhard.burgener@swissgrid.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1341467 SAS Kerzers Sekundärkabel