Ausschreibung 1336877: Planerleistungen Belagserneuerungen 2024-2026
Publiziert am: 26. Mai 2023
Tiefbauamt des Kantons Bern
Der Oberingenieurkreis II führt jährlich zusammen mit dem Strasseninspektorat verschiedene Sanierungsarbeiten auf dem kantonalen Strassennetz aus. Die Arbeiten werden in verschiedene Lose aufgeteilt, welche in einem Paket öffentlich ausgeschrieben und als separate Teilprojekte realisiert werden.
Die ausgeschriebenen Planerleistungen umfassen die Ausschreibung (Teilphase 41) und Realisierung (Teilphasen 51 Ausführungsprojekt bis 53 Inbetriebnahme) gemäss Norm SIA 103 (2020) von Belagserneuerungen und lokalen Instandsetzungen (bspw. Schächte, Randabschlüsse etc.) auf verschiedenen Kantonsstrassen im Gebiet des Strasseninspektorats Mittelland West, spezifiziert gemäss Leistungstabelle des Tiefbauamtes des Kantons Bern.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Strasseninspektorat Mittelland West |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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26. Mai 2023 | Publikationsdatum | |
26. Mai 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
14. Juni 2023 | Frist für Fragen | Publikation der Antworten an alle: 21.6.2023 |
5. Juli 2023 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
7. Juli 2023 | Offertöffnung | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
1. September 2023 | Geplanter Projektstart | |
30. November 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | ZK1: Angebotspreis |
40% | ZK2: Fachkompetenz Schlüsselpersonal (Projekt-/Bauleiter*in und Stv. Projekt-/Bauleiter*in) |
20% | ZK3: Auftragsanalyse |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Schermenweg 11, Postfach
3001 Bern
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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