Ausschreibung 1336249: 2023 Ausschreibung Minergie
Publiziert am: 1. Juni 2023
Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Die Abteilung Energie des Kantons Aargau, Departe-ment Bau, Verkehr und Umwelt nimmt die Funktion der Zertifizierungsstelle Minergie des Kantons Aargau war. Die Prüfung und Bearbeitung der Minergie®-, Minergie-P®-, Minergie-A®- Standards, der Ergän-zungsstandards Minergie-ECO®-, Minergie-P-ECO®, Minergie-A-ECO® sowie von MQS® Betrieb und MQS® Bau im Kanton Aargau soll neu strukturiert und zentral organisiert werden. Dazu wird ein Anbieter gesucht, der die Prüfung und Bearbeitung der Anträge bis zur definitiven Zertifizierung im beschriebenen Umfang übernimmt.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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1. Juni 2023 | Publikationsdatum | |
1. Juni 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen können nur über die Plattform www.simap.ch herunter geladen werden. |
28. Juli 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
30. Juni 2023 | Frist für Fragen | Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen müssen bis spätestens 30. Juni 2023 im Internet auf der Website vom SIMAP schriftlich erfasst werden. Die Antworten (Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen), die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern im Fo-rum jeweils am 11. Juli 2023 zur Verfügung gestellt. |
28. Juli 2023 | Abgabetermin 23:59 | (Datum des Poststempels) |
8. August 2023 | Offertöffnung | (Datum des Poststempels) |
1. Januar 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
zulassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Laurenzenvorstadt 11, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Telefon: 062 835 28 86
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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