Wettbewerb 1333163: 1-02.0.05.27_Erweiterung Hebelschulhaus in Riehen

Publiziert am: 29. April 2023

Einwohnergemeinde Riehen

Die Anzahl der Schüler/-innen im Niederholz-Quartier in Riehen wächst kontinuierlich. Das Hebelschulhaus soll deshalb von zwei auf vier Züge à je sechs Klassen (1. bis 6. Klasse) mit dem entsprechenden Mehrbedarf und Ausbau der Tagesstruktur erweitert werden.
Der Wettbewerbsperimeter liegt in der Zone für Nutzung in öffentlichem Interesse (NöI). Die Anlagekosten (BKP 1 bis 5, inkl. MWST.) für die Erweiterung auf insgesamt 25 Klassenzimmer mit
Tagesstruktur werden auf CHF 21 Mio. geschätzt. Der Erweiterungsbau aus Holz aus dem Jahr 1994 kann umgebaut oder abgebrochen werden.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Wettbewerb
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Tags:
  • 71200000: Dienstleistungen von Architekturbüros
Tags (Bau):
  • 291: Architekt
  • 496: Landschaftsarchitekt
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. April 2023 Publikationsdatum
26. Mai 2023 Abgabetermin 16:00

Informationen


Remarks:

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Angaben.


Jury:

Gemäss den Angaben im Wettbewerbsprogramm (s. S. 9-10).


Compensation:

Gemäss den Angaben im Wettbewerbsprogramm (s. S. 8).


Sonstige Angaben:

Die Bestimmungen der Ordnung SIA 142, Ausgabe 2009 sind für den Veranstalter und Auftraggeber, das Preisgericht inklusive Experten und Sachverständige sowie die teilnehmenden Teams verbindlich, sofern sie den submissionsrechtlichen Bestimmungen und dem Programm nicht widersprechen.


Offizielles Publikationsorgan:

Kantonsblatt Basel-Stadt.
www.kantonsblatt.ch


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Ausschreibung kann innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Kontakt

Einwohnergemeinde Riehen
Wettsteinstrasse 1
4125 Riehen
Telefon: 061 646 81 11
E-Mail-Adresse:  
gemeinde.riehen@riehen.ch