Ausschreibung 1332785: N09.70 Ried-Brig Mittenbäch - Projektverfasser Stützmauern ID8905

Publiziert am: 25. April 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

An zwei Stützmauern weist der Beton im Bereich südlich von der Mittenbächgalerie Alkali-Aggregat-Reaktionen (AAR) auf, weshalb diese zu ersetzten sind.
Das vorliegende Mandat beinhaltet die Projektierungsleistungen für die Phasen Massnahmenprojekt bis und mit Inbetriebnahme sowie die örtliche Bauleitung für die Realisierung für die zwei Stützmauern


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Kanton Wallis N09 sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun, Büroräumlichkeiten in Visp oder Zentrale in Ittigen (Sitzungen).

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
25. April 2023 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

25. Mai 2023 Frist für Fragen

Fragen sind unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 02.06.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 25.05.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

26. Juni 2023 Abgabetermin 00:00

Für Vorbefasste gilt die Frist nach Punkt 4.5

Formvorschriften:
Vollständiges Dossier in Papierform (einfach) und elektronisch auf Datenträger (inkl. SIA-Schnittstelle) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N09.70 090166 - Ried-Brig Mittenbäch - Projektverfasser Stützmauern (PV SM) (ID 8905)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

5. Juli 2023 Offertöffnung

Für Vorbefasste gilt die Frist nach Punkt 4.5

Formvorschriften:
Vollständiges Dossier in Papierform (einfach) und elektronisch auf Datenträger (inkl. SIA-Schnittstelle) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N09.70 090166 - Ried-Brig Mittenbäch - Projektverfasser Stützmauern (PV SM) (ID 8905)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

2. Oktober 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2026 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Unternehmungen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
SCHLÜSSELPERSONEN
LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

EK1.1 Referenz des Anbieters
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Kunstbauten) mit Angabe von Zeitraum, Honorarsumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Bei der Beurteilung der Eignung werden die Referenzen als vergleichbar anerkannt, wenn alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind.
a)Die Referenz betrifft einen Neubau oder umfassende Sanierung einer Stützmauer, mit neu erstellter Rückverankerung, unter Verkehr
b)Die Referenz deckt mindestens die Phasen, Massnahmenprojekt (MP) (oder analoge SIA-Projektphasen) und die SIA-Phasen 41, 51, 52 sowie 53 ab. Die Abnahme des Werks (nach SIA 118 Art. 157) ist nach dem 01.01.2013 erfolgt.
c)Die unter a und b geforderten Anforderung können mit max. zwei separaten Referenzen erfüllt werden.
d)Die Honorarsumme beträgt mindestens CHF 70'000 exkl. MwSt. Wenn der Nachweis mittels 2 Referenzen erfolgt, werden die beiden Honorarsummen addiert.

Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2.1 Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

EK2.2 Nachweise
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:

- EK2.2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.2.2: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.2.3: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.2.4: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
- EK2.2.5: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Art. 26 Abs. 3 BöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate

3 SCHLÜSSELPERSONEN
EK3.1 Referenz der Schlüsselpersonen
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Kunstbauten) mit Angabe über Zeitraum, Honorarsumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.
Bei der Beurteilung der Eignung werden die Referenzen als vergleichbar anerkannt, wenn alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind.
a)Die Referenzen der Schlüsselpersonen betreffen einen Neubau oder umfassende Sanierung einer Stützmauer, mit neu erstellter Rückverankerung, unter Verkehr
b) Die Referenz Projektleiter PV Bau deckt mindestens die Phasen Massnahmenprojekt (MP) (oder analoge SIA-Projektphasen) und die SIA-Phasen 41 und 51 ab. Für die Referenz Schlüsselperson örtlicher Bauleiter sind mindestens die SIA-Phasen 52 und 53 erforderlich. Die Abnahme des Werks (nach SIA 118 Art. 157) ist nach dem 01.01.2013 erfolgt.
c)Die unter a und b geforderten Anforderung können mit max. zwei separaten Referenzen erfüllt werden (1 Referenz pro Schlüsselperson).
d)Die Honorarsumme beträgt mindestens CHF 70'000 exkl. MWST-. Wenn der Nachweis mittels 2 Referenzen erfolgt, werden die beiden Honorarsummen addiert. Weiter gelten Mindesthonorarsummen für Schlüsselperson PV Bau von CHF 40’000 exkl. MWST und die Schlüsselperson örtlicher Bauleiter CHF 30’000 exkl. MWST.

(*) als Schlüsselpersonen gelten: Projektleiter PV Bau, örtlicher Bauleiter

EK3.2 Nachweis Verfügbarkeit
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson (*) grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Geforderte Mindestverfügbarkeit PL Bau 30% in den Jahren 2023-2024 und örtlicher Bauleiter 20% für das Jahr 2025.

(*) als Schlüsselpersonen gelten: Projektleiter PV Bau, örtlicher Bauleiter

4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER
EK4.1 Max. Leistungserbringung
Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten von 50%

Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:

ZK1 QUALITÄT DES ANBIETERS [40%]
ZK1.1 Referenz, Erfahrung und Ausbildung der Schlüsselperson Projektleiter PV Bau [25%]
Ein Referenzobjekt der Schlüsselperson Projektleiter PV Bau über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität im Rahmen der Projektierung und Realisierung (MP und SIA Phase 41-51) einen Neubau oder umfassende Sanierung einer Stützmauer, mit neu erstellter Rückverankerung unter Verkehr mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, Honorarsumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Aus- und Weiterbildung (Abgabe des Lebenslaufs mit Angabe der Berufsausbildung inkl. Diplomjahr und allfällige Weiterbildungen) der Schlüsselperson.
ZK1.2 Referenz, Erfahrung und Ausbildung der Schlüsselperson örtlicher Bauleiter [15%]
Ein Referenzobjekt der Schlüsselperson örtlicher Bauleiter über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv. -Funktion mit vergleichbarer Komplexität im Rahmen der Realisierung (SIA Phase 52 und 53) einen Neubau oder umfassende Sanierung einer Stützmauer, mit neu erstellter Rückverankerung unter Verkehr mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, Honorarsumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Aus- und Weiterbildung (Abgabe des Lebenslaufs mit Angabe der Berufsausbildung inkl. Diplomjahr und allfällige Weiterbildungen) der Schlüsselperson.

ZK2 QUALITÄT DES ANGEBOTES [30%]:
Aufgabenanalyse und geplantes Vorgehen
Die Aufgabenanalyse besteht aus einer kurzen Beschreibung der Aufgaben, die betreffend die Projektierung der zu sanierenden Stützmauern zu erbringen sind, wobei auf die Besonderheiten des vorliegenden Projekts einzugehen ist. Das geplante Vorgehen zeigt unter anderem auf, in welcher Reihenfolge und mit welchen Wechselwirkungen die Aufgaben für die gesamte Dauer der Planerleistungen vorgesehen sind. Bei der Bewertung der Aufgabenanalyse und des geplanten Vorgehens wird auch die Organisation des Anbieters gemäss des in Abschnitt 3.4 der «Angebotsunterlagen für Planerleistungen» enthaltenen Organigramms berücksichtigt.

ZK3 PREIS [30%]
Die Honoraransätze müssen dem nachfolgenden Muster entsprechen: A>B>C>D>E>F>G.
PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN

Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = erfüllt; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gut erfüllt; qualitativ gut
5 = sehr gut erfüllt; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTEBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

5. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

6. Stundenvorgaben:
Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.

7. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

8. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

9. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.
10. Ausschluss, Vorbefassung
Die Firma Amberg Engineering AG, 8105 Regensdorf sowie mit dieser juristisch oder persönlich eng verbundene Unternehmen sind wegen Vorbereitung und Mitwirkung am vorliegenden Beschaffungsverfahren und/oder potentiellen Interessenskonflikten als Interessensvertreter des Bauherrn für das vorliegende Projekt von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.

11. Bewertung der Angebote:
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation (Verfügung) kann gemäss Art. 56 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch