Zuschlag 1330473: N01, MP-080229, Luterbach - Härkingen 6S / BHU - Nachtrag

Publiziert am: 26. Mai 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA

Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB.
Die Projektierungsarbeiten im Gesamtperimeter 6 Streifen Ausbau N01, Luterbach - Härkingen bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Die seit Beginn der Projektierung erfolgten Arbeiten, Absprachen und Koordination mit allen Projektbeteiligten sind anspruchsvoll und können nur vom ursprünglichen Anbieter erarbeitet werden, weil nur er die Abläufe und notwendigen Kenntnisse der konkreten Verhältnisse hat. Es gibt keine angemessene Alternative dazu, ein Anbieterwechsel würde erhebliche Schwierigkeiten (Kenntnis der Herausforderungen im Bereich der diversen Schnittstellen, der bisherigen Planung und der bisher getroffenen Vereinbarung) bereiten.
Die Mehrkosten eines Anbieterwechsels würden sich auf ca. CHF 0.25 Mio. geschätzt (Einarbeitung der neuen BHU, Terminverzögerung), was wirtschaftlich nicht tragbar wäre.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71500000: Dienstleistungen im Bauwesen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

JAUSLIN STEBLER AG, Muttenz
CHF 512,652

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

24.05.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1330473 N01, MP-080229, Luterbach - Härkingen 6S / BHU - Nachtrag