Ausschreibung 1330203: AS 35, Leuggelbach Kreuzungsstation und ZfZ
Publiziert am: 4. Mai 2023
SBB Bauprojekte
Mit dem Angebotskonzept STEP AS35 ändert sich die Fahrplanstruktur im Glarnerland. Auf dem Abschnitt Schwanden – Linthal soll zukünftig der Halbstundentakt angeboten werden können. Damit das vorgesehene Konzept im Regionalverkehr mit in sich geschlossenen Zugumläufen mit einstöckigem Rollmaterial (Zuglänge ~150m) zwischen Ziegelbrücke und Linthal mit jeweiliger Kurzwende an den Endbahnhöfen gefahren werden kann, wird in Leuggelbach eine neue Kreuzungsstation sowie zwischen Luchsingen-Hätzingen und Linthal eine kürzere Zugfolgezeit benötigt. Zudem werden die Linthbrücken Rüti und Diesbach saniert. Es sind sämtliche Planerleistungen hinsichtlich Gesamtleitung, Ingenieurbau (Tiefbau, Tragkonstruktionen), Bauleitung und Bauphasenplanung von der Phase «31 Vorprojekt» bis zur Phase «53 Abschluss» für das vorliegende Projekt zu erbringen. Zudem wird die Building Information Modelling Methode angewendet.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Leuggelbach, Luchsingen-Hätzingen und Linthal |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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4. Mai 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
23. Mai 2023 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern bis 26.05.2023 auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
23. Juni 2023 | Abgabetermin 00:00 | Für vorbefasste Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 4.5 Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (cornelia.metz@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
30. Juni 2023 | Offertöffnung | Für vorbefasste Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 4.5 Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (cornelia.metz@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
1. Oktober 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2030 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Zugelassen.
Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen.
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: openBIM-Tauglichkeit der eingesetzten BIM-Plattformen und -Tools
EK3: Hinreichendes Qualitätsmanagement
Nachweis zu EK 1:
N1:
1 Projektreferenz im Bahnbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik für jeden der folgenden Fachbereiche:
N1.1 Gesamtleitung
N1.2 Ingenieurbau: Tiefbau und Tragkonstruktionen
N1.3 Chefbauleitung
N1.4 Bauphasenplanung
Mehrere Fachbereiche können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Das Referenzprojekt muss mindestens eine der Projektierungsphasen (SIA-Teilphasen 31 oder 32 oder 33), die Ausschreibung (SIA-Teilphase 41) sowie die SIA-Teilphasen der «Realisierung» (SIA-Teilphasen 51 und 52) abdecken. Für den Nachweis N1.3 Chefbauleitung muss das Referenzprojekt nur die Realisierungsphasen (SIA-Teilphasen 51 und 52) abdecken. Kann der Nachweis über die verlangten SIA-Teilphasen nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann je Fachbereich maximal ein zweites Referenzprojekt ergänzend abgegeben werden. In diesem zweiten Referenzprojekt müssen die restlichen Anforderungen (Fachbereich, Komplexität, Aufgabenstellung, Stand der Technik etc.) ebenfalls erfüllt werden. Die als Referenz dienenden SIA-Teilphasen müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Die Nachweise N1.1 bis N1.3 müssen vom Anbieter (Firma oder Planergemeinschaft) erbracht werden. Der Nachweis N1.4 darf vom Subplaner stammen – in diesem Fall hat der Anbieter eine Bestätigung der Subplaner beizulegen, dass sie im Auftragsfall die Arbeit ausführen werden.
Werden mehr als zwei Referenzprojekte pro Fachbereich angegeben, werden nur die im Angebotsformular F1 an den ersten zwei Stellen aufgeführten Referenzprojekte beurteilt.
Nachweis zu EK2:
N2:
Nachweis, dass die für das vorliegende Projekt vorgeschlagenen BIM-Plattformen und -Tools die openBIM Arbeitsweise und openBIM Austausch ermöglichen
Nachweis zu EK3:
N3:
Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).
Zusätzliche Informationen
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Geschäftsbedingungen.
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die massgebenden AGB, der SBB Verhaltenskodex sowie ergänzende Vertragsanhänge können in Deutsch, Französisch, Italienisch und teilweise auch in Englisch unter folgendem Link abgerufen werden:
https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/einkauf/vorschriften-agb/agb.html
Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbestimmungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in Deutsch verfügbar.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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