Ausschreibung 1330017: (23081) 805 Impulsberatung: Betrieb, Weiterbildung & Gesuchprüfung

Publiziert am: 19. April 2023

Bundesamt für Energie BFE, Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Als eine zentrale Massnahme des Programms EH («erneuerbar heizen») wurde die Impulsberatung «erneuerbar heizen» (IPB) definiert. Mit der IPB sollen Gebäudebesitzer motiviert werden, beim Ersatz einer Heizung mit fossilen Brennstoffen oder einer ortsfesten elektrischen Widerstandsheizung auf erneuerbare Energien umzusteigen.
Das BFE sucht nun einen Anbieter, welcher den Betrieb, das Durchführen der Grund- und Weiterbildung sowie die Gesuchprüfung übernimmt.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bundesamt für Energie, Pulverstrasse 13, 3063 Ittigen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45331000: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
  • 71321200: Heizungsplanung
  • 75000000: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
  • 45315000: Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden
  • 80521000: Mit Ausbildungsprogrammen verbundene Dienstleistungen
  • 79400000: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
  • 90713000: Beratung in Umweltfragen
  • 71314300: Beratung im Bereich Energieeinsparung
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • C: Consulting
  • CW: Bauarbeiten
  • W: Abfall & Entsorgung
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
  • C-C: Consulting
  • CW-O: Sonstige
  • W: Abfall & Entsorgung
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    IPB Betrieb

  • Lot 2:

    IPB Grund- und Weiterbildung

  • Lot 3:

    IPB Gesuchprüfung

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. April 2023 Publikationsdatum
19. April 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

3. Mai 2023 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

30. Mai 2023 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

5. Juni 2023 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1. Februar 2024 Geplanter Projektstart
31. Januar 2026 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: IPB Betrieb
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Übersicht der Leistungen rund um den schweizweiten Betrieb der IPB: 1. Projektmanagement Betrieb 2. Betrieb und Betreuung IPB 3. Organisation und Durchführung der BG IPB 4. Qualitätssicherungsmanagement (in Zusammenarbeit mit den Zuschlagsempfängern Lose 2-3) 5. Inhaltliche Ausarbeitung und regelmässige Aktualisierung der Unterlagen (G) und (A) sowie (K) in den Sprachen DE/FR/IT 6. Durchführung ERFA 7. Übersetzungsdienstleistung und Lektorat DE/FR/IT 8. Layout nach den Vorgaben der Bedarfsstelle
  • Projektdauer von 01.02.2024 bis 31.01.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK 01 Preis
52% ZK 02 Auftragsanalyse
10% ZK 03 Arbeitsprobe
5% ZK 04 Nachhaltigkeit
3% ZK 05 Qualität des Angebots

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 01 und 06 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: IPB Grund- und Weiterbildung
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Übersicht der Leistungen für die schweizweite Organisation, Koordination und Durchführung der IPB Kurse (K), (G) und (A): 1. Projektmanagement 2. Koordination, Organisation, Durchführung und Nachbereitung 3. Akquise und Unterstützung firmeninternen (G) und (A) u.a. von Fachverbänden, Installations- und Herstellerfirmen 4. Plattform, Einladungs- resp. Kursmanagement und Bewerbung 5. Qualitätssicherung
  • Projektdauer von 01.06.2023 bis 31.01.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK 01 Preis
62% ZK 02 Auftragsanalyse
5% ZK 03 Nachhaltigkeit
3% ZK 04 Qualität des Angebots

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 01 und 06 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



3: IPB Gesuchprüfung
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Übersicht der Leistungen für die Gesuchprüfung im Rahmen des nationalen Förderprogramms IPB: 1. Projektmanagement Gesuchförderung 2. Gesuchprüfung kleine IPB sowie grosse IPB inkl. Nachforderungen und Beantworten von Fragen, Stichprobenkontrollen bei mehrfach negativ auffallenden Gesuchstellern 3. Qualitätssicherungsmanagement 4. Erstellung Jahresrapport
  • Projektdauer von 01.06.2023 bis 31.01.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK 01 Preis
62% ZK 02 Auftragsanalyse
5% ZK 03 Nachhaltigkeit
3% ZK 04 Qualität des Angebots

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 01 und 06 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01 – alle Lose
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 – Los 1
Erfahrung – Betrieb Impulsberatung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich
- Art (Projektleitung im Energie- und/oder Gebäudebereich),
- Umfang (Mandat über mindestens 2 Jahre) und
- Komplexität (interaktiver Austausch mit Externen - in zwei Sprachregionen DE/FR, Erstellung und Aktualisierung von Dokumentationen)
vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von mind. 2, max. 3 Referenzen in den letzten 5 Jahren (massgebend dafür ist dabei das Publikationsdatum der vorliegenden Ausschreibung) nach.
Dieses Kriterium kann vom Anbieter und den allfällig angebotenen Subunternehmen gemeinsam erfüllt werden. Jede der zwei Sprachregionen (DE/FR) muss in mindestens einer Referenz abgedeckt werden. Der Anbieter muss mindestens eine Sprachregion selbst durch eine Referenz abdecken, die übrigen Referenzen dürfen allfällig angebotenen Subunternehmen nachgewiesen werden.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 07) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK02 – Los 2
Erfahrung – Grund- und Weiterbildung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in der Durchführung von Kursen die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich
- Art (Organisation, Koordination und Durchführung von Grund- und Weiterbildungen)
Diesbezüglich muss mind. 1 der eingereichten Referenzen eine Plattform für Kursausschreibungen sowie ein Einladungs- und Kursmanagement aufzeigen.
- Umfang (mind. 15 Kurse pro Jahr, dies gilt kumulativ über die maximal 3 eingereichten Referenzen) und
- Komplexität (Nähe zur Energie- und/oder Gebäudebranche, Kurse in der Gesamtschweiz - in zwei Sprachregionen DE/FR, Kontakt zu Fachverbänden, Installations- und Herstellerfirmen und/oder Kantonen)
vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von mind. 2, max. 3 Referenzen in den letzten 5 Jahren (massgebend dafür ist dabei das Publikationsdatum der vorliegenden Ausschreibung) nach.
Dieses Kriterium kann vom Anbieter und den allfällig angebotenen Subunternehmen gemeinsam erfüllt werden. Jede der zwei Sprachregionen (DE/FR) muss in mindestens einer Referenz abgedeckt werden. Der Anbieter muss mindestens eine Sprachregion selbst durch eine Referenz abdecken, die übrigen Referenzen dürfen allfällig angebotenen Subunternehmen nachgewiesen werden. Der Hauptanbieter verpflichtet sich, die genannten Subunternehmen für die Vertragserfüllung entsprechend beizuziehen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 07) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK02 – Los 3
Erfahrung - Gesuchprüfung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Art (Gesuchprüfung), Umfang und Komplexität (Prüfungsaufgaben oder Support Gesuchsteller) vergleichbar sind.
Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenzenauftrag (abgeschlossen oder noch laufend) in den letzten 5 Jahren (massgebend dafür ist dabei das Publikationsdatum der vorliegenden Ausschreibung) nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 07) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK03 – alle Lose
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen, inkl. eines Organigramms für das Projekt.

EK04 – alle Lose
Eskalationsstufe
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten und Funktionsbezeichnung und Stellvertreter.

EK05 – alle Lose
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK06 – alle Lose
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07 – alle Lose
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf vorbehaltlos zu akzeptieren (siehe Anhang 10). Die Leistungen, Dauer der Leistungserbringung und der Leistungserbringer, werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08 – alle Lose
Nachweis Subunternehmer
Der Anbieter bestätigt, dass er die Gesamtverantwortung für den Auftrag übernimmt, auch im Falle, dass er zur Leistungserfüllung Subunternehmer beizieht.
Nachweis
Sofern und soweit er Subunternehmer einsetzt, benennt der Anbieter sämtliche für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen vorgesehenen Subunternehmer namentlich. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

EK09 – alle Lose
Kooperation mit bestehenden Partnern der Bedarfsstelle
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft zur engen Kooperation mit Partnern des BFE und den Zuschlagsempfängern der anderen Lose.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10 – alle Lose
Sitzungsort
Der Anbieter bestätigt, den Standort des BFE (Pulverstrasse 13, 3063 Ittigen) als Sitzungsort zu akzeptieren und dort an den vereinbarten Sitzungen und Meetings teilzunehmen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11 – alle Lose
Terminliche Leistungsfähigkeit
Der Anbieter bestätigt, dass er die vereinbarten Dienstleistungen termingerecht bereitstellen wird.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12 – alle Lose
Datenaustausch
Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente, Bilder, Filme, Kartenausschnitte und Infografiken sind dem Auftraggeber im Quellcode (*.doc, *.xls, *.ppt, *pdf, *.jpg, *.mp4, *.mpeg, *.mov. usw.) zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Anbieter verpflichtet sich, die finalen Daten im offenen Format während und nach Abschluss des Projekts zur Verfügung zu stellen (per Mail max. 15 MB). Falls dafür Kosten anfallen, sind diese im Angebot einzukalkulieren.
Nachweis
Einreichung der rechtsgültig unterzeichneten Selbstdeklaration für das Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten (Anhang 05).

EK13 – Los 3
Datenschutzvereinbarung
Der Anbieter bestätigt die Bereitschaft zu Unterzeichnung einer Datenschutzvereinbarung zur Regelung der ausschliesslichen Verwendung der Gesuchangaben für die Erfüllung der Aufgaben im Rahmen des Auftrags und der anschliessenden Löschung aller Daten.
Die Weitergabe in jeglicher Form an unbeteiligte Dritte ist unzulässig.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK14 – Los 3
Neutralität der Gesuchprüfung
Anbieter, die selbst Impulsberatungen durchführen und Gesuche einreichen, haben ihr Einverständnis zu bestätigen, dass eigene Gesuche von internen Personen des BFE geprüft werden und nicht von der Anbieterin selbst. Die Anbieter verpflichtet sich, die eigenen Gesuche im Rahmen des Prüfungsprozesses dem Auftraggeber bekannt zu geben und für die Prüfung weiterzuleiten.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Bundesamt für Energie BFE, Abteilung Energieeffizienz und Erneuerbare Energien
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch