Zuschlag 1329729: 1458_Messeleistungen und Datenanalyse

Publiziert am: 4. Mai 2023

BLS Netz AG

Die SBB führt Messleistungen am Gleis und Fahrdraht (Diagnose- und Prüffahrten) seit Jahren auch für die BLS Netz AG aus. Mit der fortschreitenden Digitalisierung wurde die Messkette um mächtige Datenanalysetools (insbesondere swissTAMP) ergänzt. Diese neuen Funktionen sind auch für die Anlagenmanager der BLS unabdingbar, da sie die Grundlage für eine datenbasierte Erhaltungsprognose darstellen.
Da für das Normalspurnetz aktuell keine alternativen Gesamtlösungen verfügbar sind und weil die Lösung der SBB zudem die zwingend benötige, kompatible Nutzung der historischen und zukünftigen Daten (Verortung und Kalibrierung) sicherstellt, kommt nur die SBB als Anbieterin für diese umfassende Gesamtleistung in Frage. Aufgrund der technischen Komplexität und deren direkter Abhängigkeiten kann die Messwerterfassung nicht losgelöst von weiteren Analysesystemen beschafft werden.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71632200: Zerstörungsfreie Prüfungen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Schweizerische Bundesbahnen SBB, Bern 65
CHF 6,000,000 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

03.05.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

BLS Netz AG
Genfergasse 11
3001 Bern
E-Mail-Adresse:  
olivia.ocran@bls.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1329729 1458_Messeleistungen und Datenanalyse