Zuschlag 1326655: UL128 Vernayaz-Puidoux - UL137 Puidoux-Romanel, Planer Phase 31

Publiziert am: 31. März 2023

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium ZK2: Praktische und technische Fähigkeiten des Gesamtleiters, bei dem sie wegen einer sehr kompetenten Schlüsselperson mit grosser Erfahrung sowie dem Zuschlagskriterium ZK1 und 3 bei denen sie wegen ihrer detaillierten und qualitativ ausgezeichneten Analyse, jeweils eine hohe Punktzahl erreicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
5% ZK 1.1: Auftragsanalyse - Vorgehensplanung
5% ZK 1.2: Auftragsanalyse - Projektherausforderungen
20% ZK 2: praktische und technische Fähigkeiten Gesamtleiter
5% ZK 3.1: Projektorganisation - Organigramm
10% ZK 3.2: Projektorganisation - Verteilung der Aufgaben
5% ZK 3.3: Projektorganisation - Projektkommunikation
20% ZK 4: Plausibilität des Stundenaufwandes
30% ZK 5: Preis

Berücksichtigte Anbieter

AFRY Schweiz AG, Winterthur
CHF 830,518

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 16.11.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 134 Tage

Datum des Zuschlags:

30.03.2023


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Industriestrasse 1
3052 Zollikofen
E-Mail-Adresse:  
soma_johannes.kone@sbb.ch