Zuschlag 1324765: N02, MP-080126, EP Schänzli / Oberbauleitung - Nachtrag

Publiziert am: 23. März 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA

Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt sind (unvorhergesehene) Mehrleistungen erforderlich. Die Projektierungsarbeiten im Zusammenhang mit den Strassenbauarbeiten sowie dem Abbruch und Neubau der Personenunterführung St. Jakob-Strasse beim EP Schänzli bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Die seit Beginn der Projektierung der Neuauflage erfolgten Absprachen und Arbeiten im Zusammenhang mit den diversen Schnittstellen sind anspruchsvoll und können nur vom ursprünglichen Anbieter erarbeitet werden, weil nur er die Abläufe und notwendigen Kenntnisse der konkreten Verhältnisse hat.
Es gibt keine Alternative dazu, ein Anbieterwechsel würde erhebliche Schwierigkeiten (Kenntnis der Herausforderungen im Bereich der diversen Schnittstellen, der bisherigen Planung und der bisher getroffenen Vereinbarungen) bereiten. Die Mehrkosten eines Anbieterwechsels würden auf ca. > CHF 0.1 Mio. geschätzt (Erstellen einer Submission, Einarbeiten der neuen OBL), was wirtschaftlich nicht tragbar wäre.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

JAUSLIN STEBLER AG, Muttenz
CHF 467,569

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

22.03.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1324765 N02, MP-080126, EP Schänzli / Oberbauleitung - Nachtrag