Ausschreibung 1323241: Doc1368552164
Publiziert am: 21. März 2023
Swissgrid Procurement & Claim Management
Im Übertragungsnetz von Swissgrid werden laufend Leitungen (Freileitungen und Kabel) neu gebaut oder umgebaut. Dabei müssen in der Vorprojektphase oft auch Varianten mit Kabeln geprüft werden. Swissgrid beabsichtigt daher, einen Rahmenvertrag für Planerleistungen betreffend Machbarkeitsstudien für AC-Kabelprojekte abzuschliessen. Dabei handelt es sich vor allem um Leistungen im Fachgebiet Studien zu elektromagnetischen Transienten.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Die Leistungserbringung erfolgt weitgehend in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers. Koordinationssitzungen zwischen Bauherr und Auftragnehmer können je nach Auftrag in einem der Büros der Swissgrid (Aarau oder Prilly) durchgeführt werden. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
21. März 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Der Link zu den Ausschreibungsunterlagen via SAP Ariba kann per Mail an peter.rogger@swissgrid.ch angefragt werden. Die folgenden Angaben sind in der E-Mail anzugeben (siehe auch hinterlegtes Merkblatt): |
4. April 2023 | Frist für Fragen | Sind nach Auffassung der Anbieterin Leistungen, welche für vorliegende Offerte notwendig sind unklar, unvollständig oder nicht im Leistungsverzeichnis enthalten oder beschrieben, so sind diese bei der Fragestellung zu erwähnen bzw. nachzufragen. |
25. April 2023 | Abgabetermin 23:59 | Gestützt auf Art. 47, Abs. 2, BöB, wird die minimale Angebotsfrist auf 35 Tage gekürzt (die Ausschreibung wird elektronisch veröffentlicht, die Ausschreibungsunterlagen werden zeitgleich elektronisch veröffentlicht und die Angebote werden auf elektronischem Weg entgegengenommen). |
26. April 2023 | Offertöffnung | Gestützt auf Art. 47, Abs. 2, BöB, wird die minimale Angebotsfrist auf 35 Tage gekürzt (die Ausschreibung wird elektronisch veröffentlicht, die Ausschreibungsunterlagen werden zeitgleich elektronisch veröffentlicht und die Angebote werden auf elektronischem Weg entgegengenommen). |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35 | ZK1 - Angebotspreis |
60 | ZK2 - Referenzprojekte |
5 | ZK3 - Nachhaltigkeitsbestrebungen |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
EK 1 - Qualifizierung via SAP Ariba
EK 2 - Hinreichende Befähigung der Anbieterin zur Auftragserfüllung
EK 3 - Nachweis der ausreichenden personellen Ressourcen
EK 4 - Sicherstellung der Qualitätsstandards
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Siehe AGB der Swissgrid (Teil der Ausschreibungsunterlagen)
Es findet keine Begehung statt
Swissgrid vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Sämtliche Ausschreibungsdokumente sind in Deutsch und Französisch verfügbar. Im Falle von widersprüchlichen Angaben zwischen der deutschen und französischen Ausschreibungsdokumentation, gelten vorrangig die Formulierungen aus der deutschsprachigen Dokumentation.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bleichemattstrasse 31
5001 Aarau
Telefon: +41 58 580 32 27
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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