Abbruch 1320617: Olten Stellwerkersatz Generalplaner Vorprojekt

Publiziert am: 6. März 2023

Schweizerische Bundesbahnen

Im Rahmen des Ausbauschrittes (AS) 2035 hat die SBB den Auftrag für die Objektstudie «Zielkonzept Knoten Olten 2035++» erhalten. Mit den im AS 2035 hinterlegten Angebotsausbauten im Fern- und S-Bahn-Verkehr, sowie dem Einsatz von längeren Zügen, sind im Bereich der Perron- und Gleisanlagen im Bahnhof Olten kapazitätssteigernde Massnahmen erforderlich. Zudem sind die Bahnanlagen des Rangierbahnhofs (RB) Olten sehr alt und zwingend sanierungsbedürftig. Die Gleistopologie genügt den heutigen Bedürfnissen nicht. Die Gleis- und Fahrstromanlagen können nicht voneinander losgelöst saniert werden, da die Gleisachsabstände teilweise zu gering sind, um nach geltenden Reglementen Fahrstrommasten platzieren zu können. Und das ortsbediente Stellwerk sowie die Handweichen in einigen Bereichen lassen einen effizienten Betrieb nicht mehr zu.

Detaillierter Projektbeschrieb gemäss Teil B1 der Ausschreibungsunterlagen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Abbruch
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Eignung, Zuschlag, Bedingungen


Ausschreibung vom:
26. Oktober 2022

Offizielles Publikationsorgan:
Simap

Reasons:

Bemerkung:

Es sind keine Angebote eingegangen. Das Verfahren wird abgebrochen.


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:  
lukas.rauchenstein@sbb.ch