Ausschreibung 1317957: 1161198 - AS35 St. Gallen, Leistungssteigerung St. Gallen
Publiziert am: 28. Februar 2023
SBB Bauprojekte Region Ost
Das Projekt beinhaltet folgende massgebende Elemente:
- Zwei parallele Gleisachsen im Ostkopf bis Gleis 6 mit 3 DKW und 8 EW
- Rückbau Gleis 36, 48 und Ausbau W25 & W31
- Anpassungen Perronkante an östlichem Perronende 2/3 und 4/5
- Einbindung Gleis 7 an W32, Gleis 6 an W33
- Verlängerung Perronkante 7 auf PNL: 240 m
- Treppenabgang von Perron 6/7 in PU West
- 8 Signale neu positionieren
- Neubau BTG mit Stellwerk, TA und TC Anlagen
- SGF Gleis 8: Abbruch Rampe Güterschuppen und Erstellen Gleisachsabstand 4.30m
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bahnhof St. Gallen, Gemeinde St. Gallen, Kanton St. Gallen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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28. Februar 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen können auf www.simap.ch kostenlos heruntergeladen werden. |
15. März 2023 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
21. April 2023 | Abgabetermin 00:00 | Für vorbefasste Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 4.5. Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (hanspeter.sommer@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
26. April 2023 | Offertöffnung | Für vorbefasste Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 4.5. Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (hanspeter.sommer@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
1. Juni 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2031 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
EK1:
Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2:
Hinreichendes Qualitätsmanagement
N1
1 Projektreferenz mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik. Die Projektreferenz muss abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
N2
Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems.
Zusätzliche Informationen
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Geschäftsbedingungen.
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Vulkanplatz 11, Postfach
8048 Zürich
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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