Ausschreibung 1316413: Jura3D: Geologische 3D-Modellierung Jura Teilgebiete 2 und 4

Publiziert am: 14. April 2023

armasuisse

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die geologische 3D-Modellierung des Modellgebiets 2 «Le Sentier – Ste-Croix»und des Modellgebiets 4 «Le Locle – Saignelégier» von Jura3D und umfasst je fünf fixe Leistungspakete und ein optionales Leistungspaket. Die beiden Modellgebiete erstrecken sich über eine Gesamtfläche von rund 585 km2 (Modellgebiet 2) bzw. 1020km2 (Modellgebiet 4), wobei etwa eine Hälfte bzw. zwei Drittel im Gebiet des Juras liegen und eine vollständige Neumodellierung umfassen. Die andere Hälfte bzw. ein Drittel der Modellgebietsfläche befindet sich im Überlagerungsgebiet mit dem bestehenden3D-Modell GeoMol und beinhaltet somit hauptsächlich ein Angleichen an dieses 3D-Modell.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Vor Ort beim Auftragnehmer

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71354000: Kartografiedienste
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Geologische 3D-Modellierung des Modellgebiets 2 «Le Sentier – Ste-Croix»

  • Lot 2:

    geologische 3D-Modellierung des Modellgebiets 4 «Le Locle – Saignelégier»


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
14. April 2023 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

12. Mai 2023 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

24. Mai 2023 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
- Öffnungszeiten der Loge: 07.00 - 16.00 h
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden)
- Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 15.00 Uhr gegen
Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

29. Mai 2023 Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
- Öffnungszeiten der Loge: 07.00 - 16.00 h
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden)
- Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 15.00 Uhr gegen
Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

1. September 2023 Geplanter Projektstart
30. Juli 2027 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Geologische 3D-Modellierung des Modellgebiets 2 «Le Sentier – Ste-Croix»
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.09.2023 bis 30.07.2027

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Preis
60% Qualität



2: geologische 3D-Modellierung des Modellgebiets 4 «Le Locle – Saignelégier»
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.11.2023 bis 31.07.2028

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Preis
60% Qualität



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht Zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

E1 Betreibungs- und Handelsregisterauszug: Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).
E2 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen: Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit 100 oder mehr Arbeitnehmenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils 100 oder mehr Arbeitnehmenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist.
E3 Lieferantenselbstdeklaration: Vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Lieferantenselbstdeklaration.
E4 Gesamtverantwortung: Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung für den vorliegenden Auftrag zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig beteiligte Subunternehmer sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen.
E5 Kontaktperson (SPOC): Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (single point of contact) für sämtliche Belange der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit/Kommunikation findet in Deutsch oder Französisch statt.
E6 Vertiefte Kenntnisse der Gebietssprache (mündlich und schriftlich): Der Anbieter bestätigt, dass er sowie die für die Auftragserfüllung vorgesehenen Mitarbeiter in der entsprechenden Gebietssprache kommunizieren können (mündlich und schriftlich).
E7 Los1: Referenznachweis (Regionale Geologie (Jura): Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend Erfahrung in der Festgesteinsgeologie und Tektonik im Modellgebiet 2 «Le Sentier – Ste-Croix» von Jura3D verfügt.
Der Anbieter weist die entsprechenden Referenznachweise (mind. 2 aus den letzten 5 Jahren (2018) im Bearbeitungsperimeter offen aus).
Los 2: Referenznachweis (Regionale Geologie (Jura): Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend Erfahrung in der Festgesteinsgeologie und Tektonik im Modellgebiet 4 «Le Locle – Saignelégier» von Jura3D verfügt.
Der Anbieter weist die entsprechenden Referenznachweise (mind. 2 aus den letzten 5 Jahren (2018) im Bearbeitungsperimeter offen aus).
E8 Referenznachweis (Geologische 3D-Modellierung): Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend Erfahrung in der geologischen 3D-Modellierung verfügt.
Der Anbieter weist die entsprechenden Referenznachweise (mind. 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren (2018) offen aus).
E9 Qualitätsstandards der Bedarfsstelle: Der Anbieter bestätigt, dass er mit den Qualitätsstandards der Bedarfsstelle (z.B. des GA25, von GeoMol) vertraut ist und diese entsprechend einsetzt und anwendet, oder bereit ist, sich diese anzueignen und diese einzusetzen.
E10 Kenntnisse in der digitalen Kartografie: Der Anbieter bestätigt, dass er über gute Kenntnisse in der digitalen Kartografie und den Hilfsmitteln der Landesgeologie (ToolMap2 und/oder TopGIS) verfügt oder bereit ist, sich diese anzueignen und diese einzusetzen.
E11 Ausbildung (fachspezifisches Wissen): Der Anbieter bestätigt, dass die für die Auftragserfüllung vorgesehenen Mitarbeiter einen Masterabschluss oder höher in Geologie haben (MSc / PhD in Earth Sciences).
E12 Kapazitätsnachweis: Der Anbieter bestätigt, dass er die notwendigen Ressourcen besitzt, um die geforderten Leistungen innerhalb der definierten Termine erbringen zu können.
E13 Rechnungsstellung: Der Anbieter bestätigt, dass sämtliche Rechnungen via E-Rechnung gestellt werden.
E14 Vertragsentwurf: Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs gemäss Beilage 4.0.
E15 AGB des Bundes: Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Bundes für Informatik-dienstleistungen, Ausgabe: Oktober 2010, Stand Januar 2021, abrufbar unter AGB (admin.ch)

Zusätzliche Informationen

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

armasuisse
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch