Ausschreibung 1315059: Beschaffung von Planerleistungen Gebäudetechnik
Publiziert am: 7. Februar 2023
BERNMOBIL
BERNMOBIL betreibt mehrere Betriebsliegenschaften und führt regelmässig diverse Neu- und Umbauten an ihren Liegenschaften und Strecken durch. Dafür müssen Dienstleistungen im Bereich Planerleistungen vergeben werden. Dies umfasst im Grundsatz die Planerleistungen Gebäudetechnik.
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern und Agglomeration |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Tags (Bau): |
|
Gruppen: |
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Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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7. Februar 2023 | Publikationsdatum | |
7. Februar 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
31. März 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
3. März 2023 | Frist für Fragen | Die Anbieterin hat Fragen zur Ausschreibung ausschliesslich an die Email-Adresse in Ziffer 1.1 zu stellen. Die Antworten werden per Mail anonymisiert an alle Anbieterinnen versandt. Gleichzeitig werden die Antworten zu den publizierten Unterlagen gestellt. |
31. März 2023 | Abgabetermin 12:00 | Angebote sind mit der Bezeichnung "Beschaffung von Planerleistungen Gebäudetechnik " und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen. Alle Angebote müssen bis zur obgenannten Frist physisch bei BERNMOBIL an obgenannter Adresse eingetroffen sein. |
3. April 2023 | Offertöffnung | Angebote sind mit der Bezeichnung "Beschaffung von Planerleistungen Gebäudetechnik " und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen. Alle Angebote müssen bis zur obgenannten Frist physisch bei BERNMOBIL an obgenannter Adresse eingetroffen sein. |
1. Juni 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Mai 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
sind zugelassen, alle beteiligten Unternehmerinnen sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Nachweise nach Art. 7 IVöBV sind durch die Subunternehmerinnen einzureichen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
keine
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Die Lieferantin verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Artikel 11ff Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vollumfänglich zu erfüllen.
Eine Angebotsbereinigung (Art. 39 IVöB ) ist möglich. Eine solche Bereinigung und eine Anpassung der Angebote nach der
Öffnung sind möglich, wenn dies zur Vergleichbarmachung oder wegen Leistungsänderungen nötig ist. Reine Preisverhandlungen
(«Abgebotsrunden») bleiben aber verboten (Art. 11 IVöB ).
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 IVöB des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt keine aufschiebende Wirkung zu (Art. 54 Abs. 1 IVöB ).
Eigerplatz 3
3000 Bern 14
Telefon: 031 321 88 88
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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