Ausschreibung 1314925: Bauherrenvertretung Teilneubau Bruderholz
Publiziert am: 9. Februar 2023
Kantonsspital Baselland
Mit vorliegender Ausschreibung wird eine Bauherrenvertretung gesucht, die für den Teilneubau am Standort Bruderholz die Verfahrensleitung des Gesamtleistungswettbewerbs übernimmt und die anschliessende Projektbegleitung/>controlling für die Realisierung im Sinne der Bauherrschaft ausführt.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bruderholzspital |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
|
Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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9. Februar 2023 | Publikationsdatum | |
9. Februar 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
16. März 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
1. März 2023 | Frist für Fragen | None |
23. März 2023 | Abgabetermin 12:00 | None |
23. März 2023 | Offertöffnung | None |
10. April 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2031 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Das KSBL akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten ausschliesslich die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten AGB des Kantonsspitals Baselland
Preisvarianten (Pauschale, Globale, Kostendach oder Zahlungsplan oder weitere) werden nicht als Unternehmervarianten akzeptiert und demzufolge im Beschaffungsverfahren nicht zugelassen.
Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
Kantonsspital
4101 Bruderholz
E-Mail-Adresse:
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