Ausschreibung 1310187: 20230002; Mobile Verkehrsdatenerhebung Kt. AG für die Verkehrsplanung

Publiziert am: 19. Januar 2023

Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Planung, Koordination, zweiwöchige Erhebung, Auswertung, Plausibilisierung und Lieferung der statistischen Verkehrsdaten für circa 600 mobile Zählungen auf den Kantonsstrassen im Kanton Aargau während 6 Jahren.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Kantons- und Gemeindestrassen Kanton Aargau; Standort des Auftragnehmenden

Zeit für Fragen:
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. Januar 2023 Publikationsdatum
19. Januar 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Der Begleitbrief und die Anleitung "Angebot einreichen" befindet sich auf www.simap.ch. Die restlichen Ausschreibungsunterlagen sind von der Plattform "Decision Advisor" herunterzuladen.

10. März 2023 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
None Frist für Fragen

Fragen sind bis zum 6.2.2023 im Ausschreibungstool "Decision Advisor" unter "Frageforum" in deutscher Sprache einzureichen.

10. März 2023 Abgabetermin 23:59

None

13. März 2023 Offertöffnung

None

14. Juni 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2029 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Laurenzenvorstadt 11, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
E-Mail-Adresse:  
verkehr.aargau@ag.ch