Ausschreibung 1310187: 20230002; Mobile Verkehrsdatenerhebung Kt. AG für die Verkehrsplanung
Publiziert am: 19. Januar 2023
Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Planung, Koordination, zweiwöchige Erhebung, Auswertung, Plausibilisierung und Lieferung der statistischen Verkehrsdaten für circa 600 mobile Zählungen auf den Kantonsstrassen im Kanton Aargau während 6 Jahren.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Kantons- und Gemeindestrassen Kanton Aargau; Standort des Auftragnehmenden |
Zeit für Fragen: | |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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19. Januar 2023 | Publikationsdatum | |
19. Januar 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Der Begleitbrief und die Anleitung "Angebot einreichen" befindet sich auf www.simap.ch. Die restlichen Ausschreibungsunterlagen sind von der Plattform "Decision Advisor" herunterzuladen. |
10. März 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
None | Frist für Fragen | Fragen sind bis zum 6.2.2023 im Ausschreibungstool "Decision Advisor" unter "Frageforum" in deutscher Sprache einzureichen. |
10. März 2023 | Abgabetermin 23:59 | None |
13. März 2023 | Offertöffnung | None |
14. Juni 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2029 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Laurenzenvorstadt 11, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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