Ausschreibung 1309925: N05, MP-200045, AS Grenchen: Bypass / PV Trassee und Kunstbauten

Publiziert am: 14. Februar 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA

Beim Anschluss Grenchen stellt sich zu Spitzenstunden zwischen dem Autobahnanschluss und dem Knoten Arch-/Flughafenstrasse in beiden Richtungen rollender Kolonnenverkehr ein. Der Rückstau zieht sich über die beiden Knoten hinaus und setzt sich bis über die Ausfahrtsrampe hinaus. Aus diesen Gründen soll ein Bypass beim Anschluss Grenchen auf der N05 und am Knoten Arch-/Flughafenstrasse realisiert werden. Daneben soll der Ansatz einer separaten Langsamverkehrsbrücke geprüft werden und die beiden Kreiselbauwerke instand gesetzt werden.

Gegenstand des ausgeschriebenen Mandats sind die Leistungen des Projektverfassers inkl. örtliche Bauleitung für den Bypass Anschluss Grenchen und die Langsamverkehrsführung der Phase Auflageprojekt bis Inbetriebnahme / Abschluss.

Für den detaillierten Leistungsbeschrieb siehe Ausschreibungsunterlagen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Erbringung der bauprojektbezogenen Dienstleistungen erfolgt vor Ort (Projektperimeter). Sitzungen in der Regel beim Bauherrn in Zofingen oder per MS-Teams. Während dem Baustellenbetrieb im Baubüro und auf der Baustelle. Dienstleistungen, welche nicht standortgebunden sind, werden beim Auftragnehmer erbracht.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
14. Februar 2023 Publikationsdatum
14. Februar 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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6. April 2023 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
6. März 2023 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 10.03.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 06.03.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

6. April 2023 Abgabetermin 00:00

Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

13. April 2023 Offertöffnung

Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Juli 2023 Geplanter Projektstart
30. September 2029 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 % ZK1: SCHLÜSSELPERSONEN;
30 % ZK2: AUFGABENANALYSE UND VORGEHENSVORSCHLAG, QM-KONZEPT / RISIKOANALYSE;
30 % ZK3: PREIS;

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Referenz der Unternehmung
EK2: Wirtschaftliche / finanzielle
Leistungsfähigkeit
EK3: Qualifikation Projektleiter
EK4: Verfügbarkeit Projektleiter und
Projektleiter Stv
EK5: Leistungsanteil Unterakkordanten

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EK1: REFERENZ DER UNTERNEHMUNG
1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus den gleichen Fachbereichen, welches folgende Anforderungen erfüllt:
Erbringung von Projektverfasserleistung Trassee/Kunstbauten im Rahmen eines Hochleistungsstrassenprojekts unter Betrieb.
Investitionsvolumen mindestens CHF 5 Mio. (exkl. MwSt.)
Phase AP bis Inbetriebnahme/Abschluss oder vergleichbaren Phasen

Kann der Nachweis über die Arbeiten, die Komplexität und die Tätigkeit in sämtlichen Fachgebieten oder Phasen nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden.

EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINAZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Für den Anbieter:
Jahresumsatz für den Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages (gilt bei Ingenieurgemeinschaften für alle Firmen zusammen).

EK3: QUALIFIKATION PROJEKTLEITER
1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus den gleichen Fachbereichen, welches folgende Anforderungen erfüllt:
Erbringung von Projektverfasserleistung Trassee/Kunstbauten im Rahmen eines Hochleistungsstrassenprojekts unter Betrieb.
Investitionsvolumen mindestens CHF 5 Mio. (exkl. MwSt.)
Phase AP bis Inbetriebnahme/Abschluss oder vergleichbaren Phasen
Koordination mehreren Fachbereiche und Beteiligter

Kann der Nachweis über die Arbeiten, die Komplexität und die Tätigkeit in sämtlichen Fachgebieten oder Phasen nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden.

EK4: VERFÜGBARKEIT PROJEKTLEITER UND PROJEKTLEITER STV.
Für den Projektleiter und den Projektleiter Stv. Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während den nächsten zwei Jahr ab Auftragserteilung gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten und allfälligen Führungsaufgaben.

EK5: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANTEN
Nachweis, dass maximal 50 % der Leistungen durch Subunternehmer erbracht werden (detaillierte Auflistung der allfällig vorgesehenen Subunternehmer inkl. deren Leistungsanteils).

Von der Unternehmung auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe zu liefernde Nachweise (mit der Einreichung des Angebots bestätigt der Anbieter, dass die zugehörenden Verpflichtungen eingehalten sind):
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
2. Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
3. Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
4. Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
5. Nachweis des Jahresumsatzes
6. Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung. Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise (Allesamt nicht älter als 3 Monate) gemäss Anhang 3 VöB Einzuverlangen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich.
4. Ausschluss, Vorbefassung: Jauslin Stebler AG ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
5. Die Beschaffung des PV Umwelt erfolgt zeitgleich. Eine einzelne Firma, Teile von ihr, ihre Schwestergesellschaften, ihre Dachgesellschaft, Beteiligungen von ihr oder Eigentümer von ihr können nicht Zuschlagsempfängerin von beiden Mandaten sein.
Liegt eine Firma als Einzelanbieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft nach der Auswertung bei beiden Mandaten an erster Stelle, fällt der Auftraggeber in Rücksprache mit dem betroffenen Anbieter respektive Mitglied von Bietergemeinschaften den Entscheid, für welches Mandat der betroffene Anbieter respektive Bietergemeinschaft den Zuschlag erhält.
6. Der Zeitpunkt des Beginns wurde nach dem heutigen Kenntnisstand festgelegt.
7. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.
8. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument «Angebotsunterlagen für Planerleistungen» (gemäss Ausschreibungsunterlagen) festgelegt.

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
zofingen@astra.admin.ch