Zuschlag 1308099: (b22034-1) Magglingen, Anschlüsse Wärme&Ersatz Gebäudeautomation

Publiziert am: 5. Januar 2023

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

Vorteilhaftestes Angebot, insbesondere tiefster Preis und sehr gute Erfüllung des Kriteriums "Referenzauskunft zu Schlüsselperson Projektleitung Heizungsingenieur" und gute Erfüllung der Kriterien "Referenzauskunft zu Schlüsselperson Gesamtleitung" und "Auftragsanalyse".


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71240000: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
  • 71320000: Planungsleistungen im Bauwesen
Tags (Bau):
  • 295: Sanitäringenieur
  • 294: HLK-Ingenieur
  • 293: Elektroingenieur
  • 290: Uebergangsposition
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 % ZK 1 Honorarangebot netto exkl. MWST
15 % ZK 2.1 Referenzauskunft zu Schlüsselperson Gesamtleitung
15 % ZK 2.2 Referenzauskunft zu Schlüsselperson Projektleitung Heizungsingenieur
30 % ZK 3 Auftragsanalyse

Berücksichtigte Anbieter

Gruner Roschi AG, Köniz
CHF 979,964

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 12.08.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 131 Tage

Datum des Zuschlags:

21.12.2022


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch