Wettbewerb 1307797: Sanierung und Erweiterung Turnhalle Ausserdorf (jov)
Publiziert am: 19. Januar 2023
Stadt Winterthur Amt für Städtebau
Die erste Turnhalle von Wülflingen ging als Siegerprojekt aus einem Wettbewerb im Jahr 1923 hervor. Der Architekt Kasimir Kaczorowski plante das 1925 eröffnete Gebäude.
Die Turnhalle steht südwestlich des 1897–1898 nach Plänen des Winterthurer Architekten Georg Schulthess-Stolz im spätklassizistischen Stil errichteten Schulhauses Ausserdorf.
Die Turnhalle sowie das Schulhaus Ausserdorf sind im kommunalen Inventar der schutzwürdigen Bauten der Stadt Winterthur und im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) mit dem höchsten Erhaltungsziel A aufgeführt. Nun soll das Areal im Rahmen der bevorstehenden Gesamtsanierung des Turnhallengebäudes erweitert und die Turnhalle für die nächsten 30 bis 40 Jahre ertüchtigt werden. Das Schulhaus Ausserdorf verfügt noch nicht über eine angeschlossene schulergänzende Betreuung. Diese soll zukünftig auch auf dem Grundstück der Schulanlage Ausserdorf angeboten werden. Die Wohnliegenschaft an der Wieshofstrasse 65 soll hierfür erweitert oder, gut begründet, durch einen Neubau für die schulergänzende Betreuung ersetzt werden. Durch die geplanten Massnahmen wird das Ensemble «Schulanlage Ausserdorf» aus Schulhaus und Turnhalle an der Ecke Wieshof-/ Wolfbühlstrasse ein neues Gesicht erhalten.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Wettbewerb |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
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Tags (Bau): |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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19. Januar 2023 | Publikationsdatum | |
23. Februar 2023 | Abgabetermin 16:00 |
Informationen
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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