Ausschreibung 1307305: Unterstützung Stadt Bern in der Kommunikation für Bewilligungsphase

Publiziert am: 11. Januar 2023

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt

Die Aufgabe besteht darin, die in den nächsten Jahren zu realisierenden Infrastruktur- und Bauvorhaben aktiv, sachgerecht und umfassend nach aussen zu kommunizieren.

Das Gebiet des ESP Ausserholligen ist heute für die meisten Menschen ein «Zwischenraum» auf dem Weg in die Stadt; es dominieren gewerblich-industrielle Nutzungen. In den nächsten Jahren wird im ESP ein vielfältiges Bildungs-, Kultur- und Freizeitangebot mit attraktiven, vernetzten Grün- und Freiflächen realisiert.

Die projektübergreifende Kommunikation im ESP Ausserholligen hat zum Ziel, das Gesamtvorhaben trotz unterschiedlicher Bauphasen und mehreren Bauherrschaften nach aussen als eine Einheit erscheinen zu lassen.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Stadt und Agglomeration Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71311000: Beratung im Tief- und Hochbau
  • 79416200: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
11. Januar 2023 Publikationsdatum
11. Januar 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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28. Februar 2023 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
31. Januar 2023 Frist für Fragen

Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 03.02.2023 auf www.simap.ch.

28. Februar 2023 Abgabetermin 00:00

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eingaben per Mail sind unzulässig. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Kommunikation GK AH" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

6. März 2023 Offertöffnung

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eingaben per Mail sind unzulässig. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Kommunikation GK AH" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

1. Juni 2023 Geplanter Projektstart
30. Juni 2028 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% Z1: Preis = Offerierter Stundenansatz (ZMT)/ZMT wird gewichtet und bewertet:
20% Z2 Schlüsselpersonen und Organisation Z2.1: Organisation des Teams 10% Der Anbieter hat mittels Organigramm und Beschrieb folgende Punkte nachzuweisen: - Zusammensetzung des Kommunikationsteams / Aufgabenteilung / Kompetenzen / Koordination mit der Auftraggeberin Z 2.2: Fachkenntnisse Schlüsselperson 1 - Projektleiter*in (Beilage 3) 60% Der Anbieter / die Anbieterin (Person) hat in der Beilage 3 (Schlüsselpersonen) in insgesamt 3 Referenzprojekten mindestens 3 der folgenden Fachkenntnisse in je mindestens einem Projekt nachzuweisen: - Planungs- und Bauvorhaben im öffentlichen Raum - Koordination der Kommunikation mit mehreren AuftraggeberInnen - kommunikative Begleitung einer Bauausführung in komplexen Infrastruktur-Projekten im städtischen Raum - Referenzprojekte sind gross und komplex (z.B. hohe Bausumme > 5 Mio, mehrere Bauherrschaften oder Planerteams) Z 2.3: Fachkenntnisse Schlüsselperson 2 - Projektleiter*in Stellvertreter 30% Der Anbieter / die Anbieterin (Person) hat in der Beilage 3 (Schlüsselpersonen) in insgesamt 3 Referenzprojekten folgende Fachkenntnisse in je mindestens einem Projekt nachzuweisen. - Planungs- und Bauvorhaben im öffentlichen Raum / Koordination der Kommunikation mit mehreren Auftraggeberinnen / kommunikative Begleitung Bauausführung in komplexen Infrastruktur-Projekten im städtischen Raum - Referenzprojekte sind Gross und Komplex (z.B. hohe Bausumme > 5 Mio, mehrere Bauherrschaften oder Planerteams):
20% Z3 Lösungs- und Verfahrensansatz / Termine 3.1 Auftragsanalyse 40% - Darstellung der Problemstellung / Aufgabe / Erkennen der Dimension - Lösungsansatz und Vorgehen transparent / Chancen und Risiken - Schnittstellen mit Koordinationsbedarf und mit Drittprojekten 3.2 Vorgehenskonzept Kommunikation 40% - Plausible Ablaufplanung / Terminplan - Meilensteine Kommunikation inkl. mögliche Massnahmen - Projektbezogene Baukommunikation 3.3 Aufwandschätzung (siehe Beilage B1) 20% - keine, geringe Abweichung der Aufwandabschätzung Stunden - keine, geringe Abweichung der Aufwandabschätzung Fremdleistungen - Phasengerechter Aufwand /Plausibilität Aufwand, bezogen auf die Schlüsselpersonen:
30% Z4 Präsentation Im Rahmen der Präsentation präsentiert das anbietende Unternehmen die Inhalte gemäss Ziff. 3.6 der Ausschreibung. Die Teilnahme der für die Leistungserbringung vorgesehenen Schlüsselpersonen (Projektleiter*in, Stv. Projektleiter*in) ist obligatorisch. Bewertung: Die Präsentation wird nach folgenden Kriterien bewertet 4.1 30% - Persönliche und fachliche Sicherheit / Auftreten - Präsentation, Darstellung / Verständlichkeit der präsentierten Inhalte 4.2 70% - neue Erkenntnisse aus der Diskussion - Vorgehensansatz - Erkennen Koordinationsbedarf mit Partner-Bauherren sowie Abgrenzung zwischen Baukommunikation GK AH und Kommunikation Stadt Bern - Problemlösungsansatz für Fallbeispiele:

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.

Eignungskriterien:

E1 Referenzen Firma
Der Anbieter / die Anbieterin (Firma) hat in der Beilage 02 (Firmenportrait) in insgesamt 2 Referenzprojekten folgende Fachkenntnisse nachzuweisen:
- Öffentlichkeitsarbeit inkl. Kommunikation mit politischen Parteien, Verbänden, Interessenvertreter, Quartiere
- Baukommunikation
In mindestens einem Referenzprojekt muss die Bausumme > CHF 10 Mio. betragen.

E2 Sprachkenntnisse
Die Firma bestätigt mit dem Einreichen der Beilage 03 (Schlüsselpersonen Referenzen), dass die angegebenen Schlüsselpersonen sich sowohl schriftlich wie auch mündlich einwandfrei in der Projektsprache (Deutsch) ausdrücken können.

E3 Verfügbarkeit Schlüsselperson
Die Schlüsselpersonen liefern den plausiblen Nachweis, dass sie in dem für die Mandatsbearbeitung erforderlichen Zeitumfang zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Auftragserfüllung können wichtige Gründe wie Kündigung, Unfall, Krankheit etc. auftreten, die dazu führen, dass die für das Mandat vorgesehenen Schlüsselpersonen ersetzt werden müssen. Der Anbieter / die Anbieterin ist in diesem Fall für den Ersatz durch gleich gut qualifizierte Personen verpflichtet. Das Engagement in anderen Projekten gilt dabei nicht als wichtiger Grund (Beilage 02).

E4 Verfügbarkeit Fachpersonal
Die anbietende Firma verfügt im Minimum über 3 weitere für das Mandat qualifizierte Mitarbeitende. Sie bestätigt weiter, dass dieses Personal zur Auftragserbringung zur Verfügung steht.
Nachweis: Namentliche Nennung des Personals und schriftliche Bestätigung, dass dieses Personal zur Auftragserbringung zur Verfügung steht.

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

Geforderte Nachweise:

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV:
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Selbstdeklaration
- Detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Mehrwertsteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Gemeindesteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Staatssteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Bundessteuer
- Bestätigung der Ausgleichskassen bezüglich Bezahlung der AHV, IV, EO, ALV, FAK-Beiträge
- Bestätigung der Pensionskasse bezüglich Bezahlung der BV-Beiträge
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission oder des Informationssystems Allianz Bau (ISAB) bezüglich Einhaltung des GAV (Gesamtarbeitsvertrag)
- Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13a ff. des Gleichstellungsgesetzes (GIG), sowie gegebenenfalls Bericht einer unabhängigen Stelle über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13d GlG, oder Kontrollbestätigung einer staatlichen Stelle gemäss Art. 13b GIG
- Für Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung der Stiftung flexibler Altersrücktritt bezüglich FAR

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien und Beiträge bezahlt worden sind. Ausnahme: Die im Rahmen der Angebotseinreichung einzureichende Lohngleichheitsanalyse ist unbegrenzt lange gültig, wenn sie zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist (Anhang 1 zu Artikel 7 IVöBV i.V.m. Art. 13a Abs. 2 und 3 GlG). Bei dem durch das zuschlagnehmende Unternehmen (nachträglich) einzureichenden Nachweis bezüglich Einhaltung der Lohngleichheit gemäss Artikel 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern (Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21) darf der Referenzmonat der Analyse nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (vgl. auch Ziffer 4.4 hiernach).

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für in der Schweiz zu erbringenden Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter,
welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten (Art. 12 Abs. 1 IVöB 2019).
Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit ist durch alle Teilnehmenden im Rahmen
der Selbstdeklaration zu bestätigen. Ab dem städtischen Schwellenwert für das Einladungsverfahren hat das zuschlagnehmende
Unternehmen die Einhaltung der Lohngleichheit für Frau und Mann zusätzlich gestützt auf eine betriebsinterne
Lohngleichheitsanalyse mittels einer Methode gemäss Artikel 13c des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die
Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz; GlG; SR 151.1) nachzuweisen. Der Bund stellt dazu ein kostenloses
Analyse-Tool zur Verfügung (www.logib.ch). Der Nachweis muss spätestens 60 Tage nach der Zuschlagserteilung erfolgen. Der
Referenzmonat der Analyse darf nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (Art. 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das
öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern [Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21]). Ausgenommen von der
Nachweispflicht sind Unternehmen mit Mitarbeitenden nur einen Geschlechts oder mit weniger als zehn Mitarbeitenden.
Auftragnehmende Unternehmen mit Sitz im Ausland fallen nur dann unter die Nachweispflicht, wenn sie die Leistung in der
Schweiz erbringen. Weitergehende Nachweispflichten gestützt auf das übergeordnete Recht bleiben vorbehalten.
Unabhängig von der Nachweispflicht ist die Auftraggeberin berechtigt, die Einhaltung der Vergabebestimmungen und namentlich
auch der Lohngleichheit von Frau und Mann zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Anbietende sind verpflichtet,
an einer angeordneten Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Daten, Informationen und Nachweise kostenlos und
fristgerecht zur Verfügung zu stellen (Art. 12 Abs. 1 und 5 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Bst. f IVöB 2019). Kommt der Anbieter oder die
Anbieterin dieser Mitwirkungspflicht nicht nach oder bestehen aufgrund des Kontrollergebnisses Anhaltspunkte dafür, dass die
Lohngleichheit von Frau und Mann nicht eingehalten wird, so kann der Anbieterin oder dem Anbieter unter Androhung von
Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, innert der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden
muss.

Werden Teilnahmebedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, kann die Auftraggeberin Massnahmen oder Sanktionen ergreifen. Sie
kann das betreffende Unternehmen u.a. von einem Vergabeverfahren ausschliessen oder ein bereits erteilter Zuschlag widerrufen.
In schwerwiegenden Fällen ist ein Ausschluss von bis zu fünf Jahren von künftigen Vergabeverfahren oder eine Busse möglich
(Art. 44 und 45 IVöB 2019).

Sonstige Angaben:

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut
3.0 = genügend
2.0 = teilweise ungenügend
1.0 = ungenügend
0 = keine Angaben

Zwischennoten sind zulässig.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

Mit der Offerteingabe sind Referenzen (siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien) in den letzten Jahren (siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien) mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt zum Ausschluss vom Verfahren.

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen


Kontakt

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt
Bundesgasse 33
3011 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffungswesen@bern.ch