Zuschlag 1306245: Bauherrenunterstützung - Teilprojekt 11, Viererfeld / Mittelfeld
Publiziert am: 22. Januar 2023
Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün Tiefbauamt, Projektierung und Realisierung
Die beauftragte Firma reichte das vorteilhafteste Angebot ein.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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30% | ZK1 Wirtschaftlichkeit / Angebotspreis Massgebend für die Angebotsbewertung "Preis" ist der Zeitmitteltarif (ZMT) inkl. Nebenkosten gemäss Angebotsformular und Beilage 1 der Submissionsunterlagen: |
25% | ZK2 Angaben zum Schlüsselpersonal mit Referenzen - ZK2.1: Schlüsselperson 1 (Bauherrenunterstützer*in) (70%) - ZK2.2: Schlüsselperson 2 (stv. Bauherrenunterstützer*in) (30%): |
20% | ZK3 Aufgabenanalyse - ZK3.1: Aufgabenanalyse inkl. Risiken (Gestaltung, Erschliessung, Nutzung, Schnittstellen) auf max. 2 DIN A4. (30%). - ZK3.2: Plausibilisierung Stundenaufwand: Plausibilisierung der durch die Anbieterin ermittelte Anzahl Stunden pro Phase und Abgabe einer entsprechenden Ressourcenplanung. (40%). - ZK3.3: Vorgehenskonzept (Terminplanung, Koordination Drittprojekte) auf max. 2 DIN A4 (30%): |
25% | ZK4 Präsentation (Präsentation 15', Fragen 15') Teilnehmer Auftragnehmer: Bauherrenunterstützer*in und stv. Bauherrenunterstützer*in. Der Auftragnehmer kann davon ausgehen, dass der Auftraggeber das Angebot kennt. Fachliche und persönliche Sicherheit im Auftritt, 50%. Besondere Hinweise zur Aufgabenanalyse, 50%. Die Präsentation wird nur mit denjenigen Anbietern durchgeführt, welche nach der Bewertung der übrigen Zuschlagskriterien (Zwischenergebnis) rechnerisch noch eine Möglichkeit auf den Zuschlag haben. Anbieter, welche bei der Präsentation auch mit der maximal möglichen Benotungsdifferenz zur führenden Offerte den Zuschlag nicht mehr erreichen können, werden zur Präsentation nicht mehr aufgeboten: |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
23.12.2022
2
Die Zuschlagsverfügung vom 23.12.2022 ist rechtskräftig. Gegen die vorliegende Publikation ist kein Rechtsmittel gegeben.
Fachstelle Beschaffungswesen
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Bundesgasse 33
3011 Bern
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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