Zuschlag 1306231: AS35 Aesch, BL Wendegleis
Publiziert am: 20. Dezember 2022
Schweizerische Bundesbahnen SBB
Die Firma Gruner AG, Basel hat das vorteilhafteste Angebot eingereicht, das am meisten Punkte erhalten hat.
Ausschlaggebend für den Zuschlag sind die technisch höchste Detailtiefe und Qualität, mit klarem Bezug zum Projekt. Zudem überzeugt insb. die sehr hohe Kompetenz der beiden Schlüsselpersonen, die mittels sehr gut vergleichbaren Projektreferenzen nachgewiesen werden. Des Weiteren enthält das Angebot einen schlüssigen Terminplan und praktikable Ansätze zur Förderung der Nachhaltigkeit.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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20% | ZK1: Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselpersonen: Gesamtleiter/-koordinator |
20% | ZK1: Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselpersonen: Fachspezialist Ingenieurbau |
15% | ZK2: Auftragsanalyse zu Projektherausforderungen: 5 wesentlichsten projektspezifischen Herausforderungen/Risiken, der Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen sowie der möglichen Massnahmen zu deren Beherrschung bzw. Minimierung |
10% | ZK2: Auftragsanalyse zu Vorgehensplanung und Organisation: Vorgehen für die Phase Projektierung (Phasen 31-33) ab Auftragserteilung und Darlegung anhand eines Terminplans sowie der geplanten Organisation, inkl. erwarteter Schnittstellen |
5% | ZK2: Auftragsanalyse zu Massnahmen zur Förderung der Nachhaltigkeit: 3 wichtigsten ökologischen Nachhaltigkeitsaspekte im Projekt und Aufzeigen von innovativen Massnahmen zu deren Umsetzung |
30% | ZK3: Preis |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
16.12.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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4600 Olten
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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